Richtlinie zur Förderung von transnationalen Forschungsprojekten zu seltenen Tumorerkrankungen im Rahmen des ERA-NET TRANSCAN

15.01.2018

vom 05.01.2018 - Abgabetermin: 06.02.2018

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen

1.1 Zuwendungszweck

Trotz großer Fortschritte in dem Verständnis der zugrunde liegenden Mechanismen stellen Krebserkrankungen europaweit immer noch die zweithäufigste Todesursache dar. Nahezu jede zweite Person erkrankt im Laufe ihres Lebens an Krebs. Die Erkrankung wird häufig erst in einem fortgeschrittenen Stadium erkannt und ist dann nur wenig erfolgreich therapierbar. Aus diesen Gründen ist es von großer Bedeutung, Krebserkrankungen zu erforschen und die Ergebnisse in verbesserte präventive, diagnostische und therapeutische Maßnahmen zu übertragen.

Vor diesem Hintergrund wurde das Netzwerk ERA-NET TRANSCAN (ERA-NET for Translational Cancer Research) gegründet, das durch die Europäische Kommission gefördert wird. Ziel von TRANSCAN ist es, die Forschungsaktivitäten und -programme der beteiligten europäischen Länder auf dem Gebiet der translationalen, krankheitsbezogenen Krebsforschung zu koordinieren (http://www.transcanfp7.eu/).

Diese transnationale gemeinsame Bekanntmachung wird zum Thema „Translationale Forschung zu seltenen Tumorerkrankungen“ durchgeführt. Die im Folgenden aufgeführten nationalen oder regionalen Förderorganisationen haben ihre Beteiligung an dieser Bekanntmachung zugesagt:

– Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), Deutschland;
– Austrian Science Fund (FWF), Österreich;
– Research Foundation Flanders (FWO), Belgien;
– Fund for Scientific Research (FNRS), Belgien;
– Estonian Research Council (ETAg), Estland;
– National Cancer Institute (INCa), Frankreich;
– ARC French Foundation for Cancer Research (ARC Foundation), Frankreich;
– General Secretariat for Research and Technology (GSRT), Griechenland;
– The Chief Scientist Office of the Ministry of Health (CSO-MOH), Israel;
– Ministry of Health (MoH), Italien;
– Alliance Against Cancer (ACC), Italien;
– Lombardy Foundation for Biomedical Research (FRRB), Italien;
– State Education Development Agency (VIAA), Lettland;
– National Research Fund (FNR), Luxembourg;
– Dutch Cancer Society (DCS), Niederlande;
– National Centre for Research and Development (NCBR), Polen;
– Foundation for Science and Technology (FCT), Portugal;
– Slovak Academy of Sciences (SAS), Slowakei;
– National Institute of Health Carlos III (ISCIII), Spanien;
– The Foundation for the support of the Applied Scientific Research and Technology in Asturias (FICYT), Spanien;
– Spanish Association Against Cancer Scientific Foundation (FCAECC), Spanien;
– Ministry of Science and Technology (MoST), Taiwan;
– The Scientific and Technological Research Council of Turkey (TUBITAK), Türkei.

Die Fördermaßnahme wird zeitgleich durch die Förderorganisationen im jeweiligen Land veröffentlicht und zentral durch ein gemeinsames TRANSCAN-Sekretariat koordiniert. Für die Umsetzung der nationalen Teilvorhaben in einem Verbund gelten die jeweiligen nationalen Richtlinien.

Zusätzliche wichtige Informationen zu dieser transnationalen Bekanntmachung sind dem englischsprachigen Bekanntmachungstext (http://www.transcanfp7.eu/) und den begleitenden Dokumenten zu entnehmen.

Mit dieser Fördermaßnahme wird das Ziel verfolgt, sich ergänzende Expertisen und Ressourcen von einschlägig qualifizierten Arbeitsgruppen aus den teilnehmenden Ländern zusammenzuführen. Durch gemeinsame kooperative Forschungsansätze sollen Fortschritte in der Diagnostik und Therapie von seltenen Krebserkrankungen realisiert werden, die allein auf nationaler Ebene nicht zu erreichen sind. Das BMBF leistet damit einen Beitrag zu den Aktionsfeldern „Individualisierte Medizin“ und „Gesundheitsforschung in internationaler Kooperation“ im Rahmenprogramm Gesundheitsforschung der Bundesregierung.

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Quelle: Bekanntmachung des BMBF vom 14. Dezember 2017; Bundesanzeiger vom 05. Januar 2018

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie unter www.bmbf.de/foerderungen.

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