Richtlinie zur Förderung des Pilotinnovationswettbewerbs „Organersatz aus dem Labor“

28.05.2019
Abgabe: 28. Juni 2019

Das Bundeskabinett hat am 29. August 2018 die Gründung einer Agentur zur Förderung von Sprunginnovationen beschlossen. Mit der Gründung einer Agentur zur Förderung von Sprunginnovationen setzt die Bundesregierung einen bisher für Deutschland einmaligen innovationspolitischen Ansatz zur Förderung von disruptiven Innovationen um. Aus bahnbrechenden Ideen sollen hochinnovative Produkte, Prozesse und Dienstleistungen entstehen, mit denen neue Hochtechnologiefelder, Märkte, Branchen und auch neue Geschäftsmodelle für die deutsche Wirtschaft erschlossen werden. Hierdurch sollen neue Wertschöpfung in Deutschland ermöglicht und ein großer gesellschaftlicher Nutzen erzielt werden.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) will zur Vorbereitung der Agenturgründung Pilot-Wett­bewerbe in Feldern von besonderer technologischer und gesellschaftlicher Relevanz fördern. Die daraus gewonnen ­Erkenntnisse sollen auch für noch folgende Initiativen für Sprunginnovationen auf ihr Potenzial zur Übertragbarkeit auf künftige Innovationswettbewerbe ausgewertet werden.

1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Förderziel und Zuwendungszweck

Die Knappheit von Spenderorganen ist ein gesellschaftliches Problem, das durch einen hohen Leidensdruck der ­Patientinnen und Patienten gekennzeichnet ist, die auf ein passendes Spenderorgan warten. Wenn die Vision, Ersatzorgane aus patienteneigenem Material im Labor zu züchten, Wirklichkeit würde, könnte dies einen wirkungsvollen Beitrag zur Lösung des Problems liefern. Im Erfolgsfall würde der Organersatz aus dem Labor eine echte Sprung­innovation für den medizinischen Fortschritt bedeuten. Daher wurde dieser Ansatz als ein Pilotwettbewerb für die Förderung von Sprunginnovationen durch das BMBF ausgewählt. Der Pilotinnovationswettbewerb „Organersatz aus dem Labor“ trägt zur Umsetzung der Ziele der Hightech-Strategie 2025 der Bundesregierung und des Rahmen­programms Gesundheitsforschung bei.

Weltweit wird an verkleinerten, dreidimensionalen organähnlichen Strukturen bzw. Modellen aus menschlichen oder tierischen Zellen gearbeitet, die lebensfähig sind und organtypische Eigenschaften zeigen. Als Ausgangsmaterial für solche Organoide dienen primäres Gewebematerial aus Biopsien oder induzierte pluripotente Stammzellen, sogenannte iPS-Zellen. Für die Strukturierung können verschiedene Techniken eingesetzt werden, beispielsweise das ­Drucken von Zellsuspensionen mittels 3D-Drucker oder die Nutzung dezellularisierter extrazellulärer Matrices.

Für einige Organe (z. B. Haut, Leber, Darm, Lunge und Niere) gibt es bereits Organoid-Modelle, für andere ist dies noch nicht gelungen. Schwierigkeiten bereiten u. a. kultivierungsbedingte Veränderungen der Zellen, der erreichbare ­Differenzierungs- bzw. Reifegrad der Organoide, unzureichende Komplexität der Modelle, ein limitiertes Wachstum, nicht ausreichend lange Überlebenszeiten und die Replizierbarkeit der Versuche in anderen Labors.

Das BMBF beabsichtigt mit seiner Förderung, bestehende Limitierungen bei der Kultivierung von Organoiden zu überwinden und die Realisierung der Vision im Labor gezüchteter Ersatzorgane zu forcieren. Der dringlichste Bedarf an Spenderorganen in Deutschland besteht laut Eurotransplant 2017 bei Niere, Leber, Herz, Lunge und Bauchspeicheldrüse. Deshalb konzentriert sich die vorliegende Förderrichtlinie zunächst auf diese fünf Organe. Neben der Verwendung humanen Zellmaterials wird auch die Verwendung tierischer Zellen von Säugetieren zugelassen, da eine in-vivo-Testung der Funktionsfähigkeit im Labor gezüchteter und dann transplantierter Organe im Regelfall zunächst im Tiermodell erfolgen wird.

Die Forschungsansätze, die gemäß dieser Richtlinie zur Förderung gelangen, werden auf der Basis eines Wettbewerbs ausgewählt. Die Bewerberinnen und Bewerber durchlaufen dazu mehrere Stufen. Die Gewinnerteams werden während einer nicht geförderten Wettbewerbsphase ermittelt und erhalten dann die Möglichkeit, einen Förderantrag für ein Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu stellen, um ihre Methoden der Zucht von Organoiden in Richtung Organersatz voranzutreiben.

Quelle: Bekanntmachung des BMBF vom 12. April 2019; Bundesanzeiger vom 27. März 2019

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