Richtlinie zur Förderlinie "IngenieurNachwuchs – Kooperative Promotion" im Rahmen des Programms "Forschung an Fachhochschulen"

02.12.2015
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt im Rahmen des Programms "Forschung an Fachhochschulen" die forschungs- und praxisnahe Qualifizierung von Ingenieuren durch die Förderlinie „IngenieurNachwuchs – Kooperative Promotion".

Deutschland ist eines der leistungsstärksten Industrieländer weltweit. Unser Wohlstand basiert auf Innovationen, die in enger Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft entstehen. Die Bundesregierung ist bestrebt, die wissenschaftliche und technologische Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu sichern und weiter auszubauen. Mit der Hightech-Strategie "Innovationen für Deutschland" hat sich die Bundesregierung das Ziel gesetzt, den Forschungsstandort Deutschland weiterhin zu stärken. Gute Ideen sollen schnell in innovative Produkte und Dienstleistungen überführt werden. Die Forschungsförderaktivitäten der Hightech-Strategie des Bundes sind auf sechs wesentliche Zukunftsaufgaben ausgerichtet. Dazu sind gut ausgebildete Fachkräfte sowie erstklassige Forschung und Entwicklung unerlässlich. Fachhochschulen (FH) sind hierbei ideale Partner für die Wirtschaft, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen. FH bilden ihre Studierenden praxisorientiert aus und ihre industrienahe Forschungskompetenz trägt dazu bei, innovative Ansätze wissenschaftlich fundiert bis zur Marktreife zu entwickeln.

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt im Rahmen des Programms "Forschung an Fachhochschulen" die forschungs- und praxisnahe Qualifizierung von Ingenieuren durch die Förderlinie „IngenieurNachwuchs – Kooperative Promotion".

Um dieses Ziel zu erreichen, werden Forschungs-, Entwicklungs- und Innovations-Projekte (FuEuI-Projekte) an FH gefördert, die in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft und Partnern aus der universitären und außeruniversitären Wissenschaft durchgeführt werden und kooperative Promotionen als Teil der Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses enthalten. Damit unterstützt das BMBF auch die Verbesserung der Kooperation und die Durchlässigkeit der Hochschularten untereinander.

1.2 Rechtsgrundlagen

Die Förderung der FH erfolgt auf der Grundlage der Bund-Länder-Vereinbarung vom 28. Juni 2013 über die Förderung der angewandten Forschung und Entwicklung an Fachhochschulen nach Art. 91 b des Grundgesetzes.

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)" des BMBF. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Das BMBF entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Die Zuwendungen an die FH erfolgen unter der Voraussetzung, dass sie nicht als Beihilfe im Sinne von Artikel 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu qualifizieren und die Vorhaben im nicht-wirtschaftlichen Bereich der Hochschule angesiedelt sind.

2 Gegenstand der Förderung

Kernziel der Förderlinie "IngenieurNachwuchs – Kooperative Promotion" ist der Auf- bzw. Ausbau von ingenieurwissenschaftlichen Forschungsnachwuchsgruppen an FH im Rahmen von ingenieurwissenschaftlichen, anwendungsorientierten FuEuI-Projekten, die in Kooperation mit Partnern der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen, durchgeführt werden. FuEuI-Projekte aus den Wirtschaftswissenschaften können nur als Teil eines Verbundprojektes oder als FH-internes Verbundprojekt (siehe Nummer 4) gefördert werden, wenn der inhaltliche Schwerpunkt und die Federführung des Verbunds eindeutig den Ingenieurwissenschaften zuzuordnen sind.

Für jedes FuEuI-Projekt sowie jedes Einzelprojekt eines Verbundes ist mindestens eine kooperative Promotion vorzusehen. Zudem sollen die FuEuI-Projekte dazu dienen, das Forschungsprofil oder einen ausgewählten Forschungsschwerpunkt einer FH zu stärken bzw. dessen Entwicklung zu unterstützen. Die ingenieurwissenschaftlichen FuEuI-Projekte sollen sich durch eine große Anwendungsnähe, ein hohes wirtschaftliches Potenzial und eine über den Stand der Technik hinausgehende wissenschaftlich-technische Forschung auszeichnen.

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Quelle: Bekanntmachnung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 24. November 2015, Bundesanzeiger vom 30. November 2015

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