Förderung von Projekten zu "Methoden und Werkzeugen für die individualisierte Medizin"

17.03.2014
Gefördert werden Einzel- oder Verbundvorhaben, die neuartige Methoden, Werkzeuge und/oder Dienstleistungen in Forschung und Entwicklung für die individualisierte Medizin erarbeiten.

Gefördert werden Einzel- oder Verbundvorhaben, die neuartige Methoden, Werkzeuge und/oder Dienstleistungen in Forschung und Entwicklung für die individualisierte Medizin erarbeiten. Gefördert werden sollen beispielsweise Entwicklungen in folgenden Bereichen:

  • Werkzeuge und Dienstleistungen für die Forschung und Entwicklung:
    • zur Umsetzung gesetzlicher Vorgaben, z. B. des Datenschutzes, des Arzneimittelgesetzes oder des Medizin­produktegesetzes;
    • zur Standardisierung und Harmonisierung, z. B. von Daten- und Probensammlungen einschließlich damit verbundener Prozessabläufe; oder
    • zur Qualitätssicherung in der präklinischen und klinischen Forschung (Handbücher, SOPs, harmonisierte Spezifikationen):
      • z. B. zur Probenentnahme, -verarbeitung und -analyse sowie zur Herstellung von biologischem Material für die klinische Nutzung wie Zellen und Gewebe; oder
      • zur Analyse von Datensätzen und zur Erstellung von Patientenregistern.
    • Entwicklung von Methoden zur Verknüpfung und Nutzung multimodaler Informationen, z. B. Bildgebungsdaten, ­klinischer und genomischer Daten, mit dem Ziel einer stärkeren Individualisierung von Prävention, Diagnose und Therapie;
    • IT-Sicherheits- und Datenschutzkonzepte in präklinischer und klinischer Forschung;
    • methodische Aspekte bei der Umsetzung von Erkenntnissen der individualisierten Medizin im Rahmen klinischer Studien, z. B. die Entwicklung spezifischer, adaptiver Studiendesigns, geeignete klinische Endpunkte etc.;
    • Methodische Aspekte des Health Technology Assessment und der Nutzenbewertung bei Anwendungen der individualisierten Medizin.

    Nicht gefördert werden Entwicklungen, für die ein primär kommerzielles Interesse besteht, Parallelentwicklungen zu bestehenden kommerziellen Produkten, die Entwicklung von Leitlinien für ärztliches Handeln und eine Anwendung der entwickelten Instrumente und Werkzeuge, die über eine prototypische Erprobung hinausgeht sowie Fragestellungen ohne direkte Bedeutung für die individualisierte Medizin.

    In der ersten Stufe sind dem Projektträger im DLR zunächst Projektskizzen einzureichen. Die Projektskizzen sollen alle notwendigen Informationen enthalten, um dem Kreis der Begutachtenden eine abschließende fachliche Stellungnahme zu erlauben. Im Hinblick auf das internationale Begutachtungsverfahren wird die Einreichung der Projektskizzen in englischer Sprache empfohlen.

    Die Anforderungen an die Projektskizzen sind in einem spezifischen Leitfaden für die Einreichenden niedergelegt (www.gesundheitsforschung-bmbf.de/de/4655.php). Die Einreichung erfolgt elektronisch über das dort verlinkte Internetportal. Im Portal ist die Projektskizze im PDF-Format hochzuladen. Darüber hinaus wird hier aus den Eingaben in ein Internetformular eine Vorhabenübersicht generiert. Vorhabenübersicht und die hochgeladene Projektskizze werden gemeinsam begutachtet.

    Die Eingaben können bis spätestens 30. Juni 2014 unter https://www.pt-it.de/ptoutline/application/INDIMEDMETHODS erfolgen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Bei verspäteter Einreichung wird dringend die vorherige Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Projektträger empfohlen. Eine Vorlage per E-Mail oder Telefax ist nicht möglich.

    Weitere Informationen unter http://www.bmbf.de/foerderungen/23518.php

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