Förderung transnationaler Forschungsprojekte innerhalb des ERA-NET COFUND zu antimikrobiellen Resistenzen (JPI-EC-AMR)

19.01.2016
Ziel der Fördermaßnahme ist es, die Dynamik von Übertragung und Selektion antimikrobieller Resistenzen (AMR) auf genetischer, bakterieller, tierischer, menschlicher, gesellschaftlicher und der Umweltebene zu verstehen.

Ziel der Fördermaßnahme ist es, die Dynamik von Übertragung und Selektion antimikrobieller Resistenzen (AMR) auf genetischer, bakterieller, tierischer, menschlicher, gesellschaftlicher und der Umweltebene zu verstehen sowie präventive und intervenierende Maßnahmen zur Kontrolle von Resistenzen zu entwickeln und zu bewerten. Hierzu werden Ressourcen, Infrastrukturen und Forschungsschwerpunkte der teilnehmenden Länder zusammengebracht, um die Übertragung von Antibiotikaresistenzen mit einem „One-Health“-Ansatz anzugehen. Ziel ist die Stärkung multinationaler Zusammenarbeit in der Forschung, um auf der nationalen Forschung aufzubauen und einen Mehrwert zu schaffen. Durch die Zusammenarbeit soll die Kontrolle von Infektionen mit resistenten Bakterien, die von human- oder tiermedizinischer Bedeutung sind, verbessert werden.

Es wird in Abhängigkeit vom beantragten Forschungskonzept eine multidisziplinäre Zusammenarbeit von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern mit bakteriologischer, klinischer, tierärztlicher oder Umweltexpertise erwartet. Diese können aus den Gebieten der Chemie, Ökologie, Mathematik, Informatik, mathematischer Modellierung, Tier- und Humanmedizin kommen. Die Konsortien können Teilnehmer und Teilnehmerinnen der Akademie, der Ärzteschaft, dem öffentlichen Gesundheitsdienst (jeweils aus Human- und Veterinärmedizin), politische Entscheidungsträgerinnen oder Entscheidungsträger und Industrie einschließen (in Abhängigkeit der nationalen oder regionalen Bestimmungen).

Es werden lediglich multinationale Projekte gefördert. Jeder Antrag darf aus höchstens sechs teilnehmenden Arbeitsgruppen bestehen, die aus mindestens drei teilnehmenden Ländern kommen (siehe auch in Nummer 4 Zuwendungsvoraussetzungen). Die Anträge werden in zwei Stufen eingereicht: Bis zum 14. März 2016 können Skizzen eingereicht werden, die nach Aufforderung bis zum 30. Juni 2016 zu Vollanträgen ausgearbeitet werden müssen.

Antragsberechtigt sind deutsche staatliche und nicht-staatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Einrichtungen der Gesundheitsversorgung (wie Krankenhäuser und Patientenvereinigungen) sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit FuE[FuE: Forschung und Entwicklung]-Kapazität in Deutschland, wie z. B. kleine und mittlere Unternehmen (KMU; die Definition für KMU der Europäischen Gemeinschaft).

Unternehmen der Großindustrie sowie Unternehmen, die zu mehr als 50 % im Besitz von Großindustrie sind, können nur unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden.

Weitere Informationen und Antragsstellung

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung vom 18.1.2016

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