Veränderte rechtliche Rahmenbedingungen für Lizenzen ab 1. Mai 2014

26.03.2014
Ab dem 1. Mai 2014 gelten veränderte Rahmenbedingungen für Lizenzverträge

Ab dem 1. Mai 2014 gelten veränderte Rahmenbedingungen für Lizenzverträge. Die Europäische Kommission hat am 21. März 2014 die überarbeitete Gruppenfreistellungsverordnung für Technologietransfervereinbarungen nebst den dazugehörigen Leitlinien erlassen (Pressemitteilung d. Kommission IP/14/299 v. 21. März 2014). Die Regelungen, die derzeit noch gelten, laufen zum 30. April 2014 aus. Von daher waren die neuen Vorschriften bereits mit Spannung erwartet worden

Die Vorschriften sind wichtig für Unternehmen und für Forschungseinrichtungen, die ihr Know-How durch Lizenzierung an Fremdproduzenten verwerten oder die für ihre eigene Produktion Know-How von Dritten erwerben. Lizenzvereinbarungen können den Wettbewerb beeinträchtigen und gegen deutsches oder gegen europäisches Kartellrecht verstoßen. Welche Lizenzklauseln kartellrechtlich erlaubt sind und welche nicht, das bemisst sich in der Praxis im Wesentlichen nach der EU-Gruppenfreistellungsverordnung für Technologietransfervereinbarungen und nach den sog. Technologietransfer-Leitlinien, die die Europäische Kommission veröffentlicht hat.

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der von biosaxony und Battke Grünberg Rechtsanwälte PartGmbB organisierten Veranstaltung zum Thema "Technologietransfer, Lizenzierung und Kartellrecht - Die Neufassung der Europäischen Kartellvorschriften für Technologietransfer zum 1. Mai 2014“ am 16.04.2014. Mehr…

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