Richtlinie zur Förderung von Zuwendungen für die Stärkung der Pflegeforschung

27.06.2019
Abgabetermin: 18. Dezember 2019

1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen

1.1 Förderziel und Zuwendungszweck

Pflege ist ein in unserer Gesellschaft allgegenwärtiges Thema. Im Zuge der bereits länger andauernden Diskussionen zum demografischen Wandel steht besonders die Altenpflege im Fokus. Aber auch in allen anderen Lebensphasen können akute und dauerhafte Pflegebedürftigkeit entstehen und bestehen. Nicht nur die Zusammensetzung der Bevölkerung, sondern auch die Rahmenbedingungen für die pflegerische Versorgung verändern sich aufgrund des demografischen Wandels stark. Insbesondere der Umbruch familiärer Strukturen hat große Auswirkungen auf die Pflege und trägt maßgeblich dazu bei, dass Pflege sich immer stärker professionalisiert.

Eine leistungsfähige Pflegeforschung schafft die notwendige Evidenz, um die Pflegepraxis gezielt und qualitativ hochwertig weiterzuentwickeln. Sie trägt z. B. dazu bei, Qualitätsstandards und Modelle zur sektorenübergreifenden und interprofessionellen Zusammenarbeit neu- und fortzuentwickeln. Damit Ergebnisse der Pflegeforschung nachhaltige Wirkungen entfalten können, müssen sowohl Akteurinnen und Akteure des Gesundheitswesens, die an der Pflege von Menschen beteiligt sind, als auch die von Pflegebedürftigkeit Betroffenen in angemessener Form in den Forschungsprozess eingebunden sein. Konkret handelt es sich hierbei z. B. um Pflegebedürftige, professionelles Pflegepersonal und weitere an der Versorgung Pflegebedürftiger beteiligte Berufsgruppen sowie (pflegende) An- und Zugehörige und gegebenenfalls auch Kostenträger (z. B. Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung).

Ziel dieser Fördermaßnahme ist die Stärkung der Pflegeforschung in Deutschland. An ausgewählten Hochschulstandorten sollen Entwicklung und Ausbau von Forschungskapazitäten in den Fachdisziplinen der Pflegeforschung unterstützt werden. Hierzu werden an neu eingerichteten Lehrstühlen oder Abteilungen für Pflegewissenschaft für eine begrenzte Zeit zusätzliche Personalstellen zur Durchführung von Forschungsprojekten zu zukunftsträchtigen Themen mit einer hohen Relevanz für die pflegerische Versorgung gefördert. Zudem werden an etablierten Instituten und Abteilungen für Pflegewissenschaft Forschungsprojekte des wissenschaftlichen Nachwuchses zu entsprechenden Themen gefördert. Mit dieser Fördermaßnahme leistet das BMBF einen Beitrag zur Ausgestaltung des Rahmenprogramms Gesundheitsforschung der Bundesregierung (vgl. Nummer 1.2 dieser Förderrichtlinie).

1.2 Rechtsgrundlagen

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ und/oder der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Quelle: Bekanntmachung des BMBF vom 03. Juni 2019; Bundesanzeiger vom 19. Juni 2019

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