Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Unterstützung der Fachhochschulen bei der grenzüberschreitenden Vernetzung und Antragstellung für das Europäische Rahmenprogramm für Forschung und Innovation "Horizont 2020" (EU-Antrag-FH)

01.12.2015
Auf nationaler Ebene unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) durch das Programm "Forschung an Fachhochschulen" die anwendungsorientierte Forschung an FH.

Von Forschung und Entwicklung gehen wesentliche Impulse für die Wohlstandssicherung und Innovationsfähigkeit unserer Gesellschaft aus. Dazu tragen im deutschen Wissenschaftssystem u. a. die Fachhochschulen (FH) bei, die über ein hohes anwendungsnahes Forschungs- und Entwicklungspotenzial für den Wissens- und Technologietransfer in Unternehmen verfügen. Auf nationaler Ebene unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) durch das Programm "Forschung an Fachhochschulen" die anwendungsorientierte Forschung an FH. Innerhalb des europäischen Forschungsraums schöpfen die FH ihr Forschungspotenzial jedoch noch zu wenig aus. Die Beteiligung der FH an den bisherigen europäischen Forschungsrahmenprogrammen ist vergleichsweise niedrig.

Das Europäische Rahmenprogramm für Forschung und Innovation "Horizont 2020" legt einen Schwerpunkt auf die Innovationsorientierung von Projekten zur Begegnung gesellschaftlicher Herausforderungen. Es bietet somit insbesondere den FH mit ihren stark anwendungsbezogenen Forschungsschwerpunkten zukünftig größere Chancen auf eine Förderung.

Daher sollen die FH im Rahmen dieser Richtlinie dabei unterstützt werden, sich verstärkt an "Horizont 2020" zu beteiligen. Im Speziellen sollen forschungsstarke FH-Professorinnen/FH-Professoren die Chance erhalten, sich themenspezifisch auf eine europäische Antragstellung vorzubereiten.

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Das Programm "Horizont 2020" bietet mit seiner anwendungsnahen Innovationsausrichtung sowie der verstärkten KMU¹-Förderung zusätzliche Chancen für FH. Daher sollen FH-Professorinnen/FH-Professoren dabei unterstützt werden, sich auf europäischer Ebene zu vernetzen, um gemeinsam mit Forschungspartnern themenspezifische Projektvorschläge für "Horizont 2020" zu konkretisieren und entsprechende Anträge erfolgreich einzureichen.

Mit dieser Maßnahme zielt das BMBF darauf ab, die Beteiligung der FH an "Horizont 2020" als Partner, möglicherweise auch als Koordinatoren, von EU-Forschungsanträgen zu erhöhen. Es soll gezielt die Erstellung und Einreichung von konkreten Projektanträgen bei der EU unterstützt werden.

Insbesondere soll die Förderung den FH, respektive Projektleiterinnen/Projektleitern, die Möglichkeit eröffnen, Forschungsprojekte, die aktuell im Rahmen des BMBF-Programms "Forschung an Fachhochschulen" oder im Rahmen einer anderweitigen Bundes- und/oder Landesförderung bearbeitet werden, international weiterzuverfolgen und auszubauen.

Dabei ist diese Maßnahme auf die aktuellen Ausschreibungen ("Calls") des Arbeitsprogramms 2016 / 2017 von "Horizont 2020" ausgerichtet, die von der Europäischen Kommission veröffentlicht wurden: http://ec.europa.eu/research/participants/portal/desktop/en/opportunities/h2020/index.html. Weitere Informationen zu "Horizont 2020" finden sich unter http://www.horizont2020.de/.

1.2 Rechtsgrundlage

Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der Bund-Länder-Vereinbarung über die Förderung der angewandten Forschung und Entwicklung an FH vom 28. Juni 2013 nach Artikel 91b des Grundgesetzes Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften (VV) sowie der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)" des BMBF. Die Zuwendungen an die FH erfolgen unter der Voraussetzung, dass sie nicht als Beihilfe im Sinne von Artikel 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) zu qualifizieren und die Vorhaben im nicht-wirtschaftlichen Bereich der Hochschule angesiedelt sind. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung, Fördervoraussetzungen im Einzelnen

Ziel der Förderung ist eine erfolgreiche Vernetzung von FH-Professorinnen/-Professoren auf europäischer Ebene und deren stärkere Beteiligung an Forschungsanträgen im Rahmen von "Horizont 2020". Gefördert werden Maßnahmen zur Erstellung von Forschungsanträgen, die bis zum 31. Dezember 2017 bei der Europäischen Kommission eingereicht werden.

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Quelle: Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 24. November 2015, Bundesanzeiger vom 30. November 2015

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