Richtlinie zur Fördermaßnahme „Unternehmerisches Denken und wissenschaftlicher Gründergeist – Forschungs- und Gründungsfreiräume an Fachhochschulen“ (StartUpLab@FH) im Rahmen des Programms „Forschung an Fachhochschulen“

18.09.2018

1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Förderziel und Zuwendungszweck

Deutschland ist einer der einkommensstärksten und innovativsten Staaten im internationalen Vergleich. Bei vielen Indikatoren zur Messung der Innovationskraft, wie der Anzahl der Patentanmeldungen oder der Produktion von Hochtechnologien, zählt Deutschland zur Spitzengruppe. Anders sieht es bei den Unternehmensgründungen aus. Die Gründungsquote ist vergleichsweise gering. Innovative Gründungen, junge Unternehmen und deren Ideen sind jedoch ­unverzichtbar für eine hohe und nachhaltige Wertschöpfung einer Marktwirtschaft. Dies gilt insbesondere für forschungs- und wissensbasierte Gründungen aus der Wissenschaft, die eine besonders nachhaltige Form des Wissens- und Technologietransfers darstellen. Neben technischen Innovationen tragen gerade auch soziale Innovationen entscheidend dazu bei, gesellschaftliche Strukturen zu verbessern, Zukunftsaufgaben zu lösen und somit die Lebensqualität zu steigern. Sowohl für gewinnorientierte Unternehmen als auch für Unternehmen bei denen der gesellschaftliche Nutzen im Vordergrund steht, sind unternehmerische Tugenden wie Eigenverantwortung, Risikobereitschaft und selbständiges Handeln Antrieb und Grundlage für Erfolg.

Gerade Fachhochschulen (FH) sind aufgrund ihrer Anwendungs- und Praxisnähe sowie Lösungsorientierung besonders geeignet, Studierenden und Mitarbeitenden unternehmerisches Denken und eine praxisnahe Gründungskultur anhand konkreter Forschungs- und Gründungsideen zu vermitteln.

Mit dem Konzept „Mehr Chancen für Gründungen – Fünf Punkte für eine neue Gründerzeit“ will das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die Gründungskultur in Wissenschaft und Forschung fördern, gründungsfördernde Strukturen etablieren und so die Voraussetzungen für Gründungen durch offene Innovationen und gründungsorientierte Rahmenbedingungen schaffen. Die vorliegende Fördermaßnahme will gezielt die wissenschaftlich-technischen Rahmenbedingungen für die Förderung unternehmerischen Denkens und einer praxisnahen Gründungskultur an FH verbessern. Insbesondere sind hierbei Konzepte zur wissenschaftlichen Betreuung von Gründungsinteressierten hinsichtlich wirtschaftswissenschaftlicher Kenntnisse, gesellschaftlicher Wertehaltungen und regulatorischer Rahmenbedingungen zu nennen. Darüber hinaus sollen Ressourcen für die Etablierung der notwendigen Forschungs- und Gründungsfreiräume für innovative Ideen und kreative Treiber an FH bereitgestellt werden. Ein zu erarbeitendes „Konzept zu Unterstützung des unternehmerischen Denkens und des wissenschaftlichen Gründergeistes an der FH“ (im Folgenden: Gründerkonzept) zur Einbindung des „StartUpLabs“ in bestehende oder geplante Strukturen zur Gründungsunterstützung soll strategisch und zentral in der Fachhochschulorganisation als Bestandteil einer übergreifenden Transferstrategie verankert werden/sein, um eine praxisnahe Gründungskultur zu gewährleisten.

Die FH sollen ihre Studierenden, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Lehrenden mit theoretischem Wissen und individueller Beratung zum Thema Gründung unterstützen und auch den internen Freiraum bieten, um kreative neue Ideen ausprobieren zu können. Diesen Freiraum kann ein mit dieser Fördermaßnahme adressiertes sogenanntes „StartUpLab“ bieten; dieses steht im Zentrum dieser Förderrichtlinie. Neben Möglichkeiten zum Experimentieren, Validieren und Testen sollen die „StartUpLabs“ auch ausdrücklich ein offener Treffpunkt für Hochschulangehörige sein. So soll eine interne Vernetzung aller beteiligter Akteure innerhalb der FH sichergestellt und eine externe Vernetzung über die Sphäre der FH hinaus ermöglicht werden. ...Mehr

Quelle: Bekanntmachung des BMBF vom 11. September 2018; Bundesanzeiger vom 17. September 2018

 

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