Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von Zentren für Innovationskompetenz in den Neuen Ländern "Exzellenz schaffen - Talente sichern" Zweite Phase der Förderung von ZIK der zweiten Förderrunde
Die mit einer zweiten Phase der Förderung verbundenen Ziele konzentrieren sich auf der Basis einer Soll/Ist-Analyse auf
Die Förderung gliedert sich in drei verschiedene Module, wobei die Förderung von Nachwuchsgruppen (Modul 1) mit Abstand das wichtigste Förderinstrument darstellt.
Modul 1 beinhaltet die Förderung von bis zu zwei multidisziplinär zusammengesetzten Nachwuchsgruppen pro ZIK über eine Laufzeit von bis zu fünf Jahren. Die Leiterinnen/Leiter dieser Gruppen werden durch ein spezielles Auswahlverfahren (siehe Nummer 7 dieser Förderrichtlinie) bestimmt. Die erste neue Nachwuchsgruppe an einem ZIK soll Forschungsthemen bearbeiten, die im besonderen fachlichen Fokus des jeweiligen Zentrums angesiedelt sind und direkt zu dessen Etablierung in der internationalen Spitzenforschung beitragen. Im Falle der Förderung einer weiteren Arbeitsgruppe, soll diese sich bevorzugt solchen Forschungsarbeiten widmen, die unmittelbar der Qualifizierung vorhandener Ergebnisse aus der Grundlagenforschung des Zentrums für angestrebte Technologie- und Verfahrensinnovationen - möglichst auch in den Unternehmen der Region - dienen.
Modul 2 ermöglicht die Förderung strategischer Investitionen, sofern diese für das Erreichen der förderpolitischen Ziele des Programms (siehe Nummer 1.1) erforderlich sind. Die Förderung von Vorhaben nach Modul 2 ist nur im Einzelfall und bei Vorliegen besonderer Gründe vorgesehen.
Modul 3 sieht die Förderung von Verbundprojekten eines ZIK II mit anderen FuE-Partnern vor, wenn diese Projekte für die dauerhafte Etablierung des Zentrums in der internationalen Spitzenforschung oder für die Vorbereitung von Technologie- und Verfahrensinnovationen in den Unternehmen der Region strategisch notwendig sind.
Grundvoraussetzung für die Förderung eines Vorhabens nach den Modulen 1 bis 3 ist die Vorlage einer qualifizierten Weiterentwicklung des Strategiekonzepts des beantragenden ZIK II aus dem Jahr 2008 durch die das Zentrum tragenden Institutionen. Diese Weiterentwicklung muss durch eine vom BMBF eingesetzte Jury positiv bewertet worden sein (siehe Nummer 7.2.1). Die tatsächliche Umsetzung des fortgeschriebenen Strategiekonzepts am jeweiligen ZIK ist ebenfalls notwendige Bedingung für die Förderung eines Vorhabens gemäß Module 1 bis 3.