Förderung von Maßnahmen zur Produktion für Medizintechnik

20.10.2017

Bekanntmachung im Rahmen des Forschungsprogramms „Innovationen für die Produktion, Dienstleistung und Arbeit von morgen“ – Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Produktion für Medizintechnik – wirtschaftlich und in höchster Qualität (ProMed); Bundesanzeiger vom 19.10.2017

Die Produktionsforschung schafft Voraussetzungen, um die Produktion von heute kontinuierlich an die zukünftigen Anforderungen des Markts, der Umwelt und der Gesellschaft anzupassen. Eine leistungsstarke Produktion zur Herstellung innovativer Medizinprodukte bietet ein großes Potenzial, um die Gesundheitsversorgung modern und zukunftsgerecht zu gestalten. Sie eröffnet gleichzeitig neue wirtschaftliche Chancen für Unternehmen der Medizintechnik.

Deutschland gehört in diesem Bereich zu den führenden Produzenten, weil die branchenweite Zusammenarbeit Synergieeffekte bei der Nutzung von Innovationspotenzialen generiert.

Die zur Herstellung innovativer Medizinprodukte erforderlichen Wertschöpfungsketten und -netzwerke müssen höchst wandlungsfähig gestaltet sein. Gleichzeitig stehen die Hersteller unter einem enormen Kostendruck. Neue Technologien, wie die additive Fertigung, der Einsatz neuer Materialien und die Digitalisierung der Produktion haben Auswirkungen auch auf die Herstellung neuer Medizinprodukte. Auf Grund der globalen Wettbewerbsbedingungen besteht für den Standort Deutschland ein hoher Handlungsbedarf, den Technologievorsprung nicht nur zu sichern, sondern vielmehr auszubauen, um Arbeitsplätze und Wohlstand zu erhalten. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert auf Basis dieser Richtlinie Innovationen, die zentrale Herausforderungen für die Versorgung der Menschen mit Medizinprodukten zur Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit sowie der Verbesserung der Lebensqualität aufgreifen.

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Zuwendungszweck

Mit dieser Fördermaßnahme sollen produzierende Unternehmen dabei unterstützt werden, Wertschöpfungsketten und -netzwerke zur Herstellung von Medizinprodukten mit Hilfe innovativer Produktionsverfahren zu entwickeln, proto­typisch umzusetzen und unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu validieren.

Die Lösungen sind bei den beteiligten Unternehmen nach Abschluss der Forschungsprojekte schrittweise in industrietaugliche Prozesse zu überführen und fortlaufend selbstständig und nachhaltig zu optimieren. Neben der Festigung und Verbesserung der Wettbewerbssituation stehen auch Produktivitätssteigerung und Ressourceneffizienz im Fokus.

Das BMBF fördert mit dem Programm „Innovationen für die Produktion, Dienstleistung und Arbeit von morgen“ kooperative vorwettbewerbliche Forschungsvorhaben zur Stärkung der Produktion in Deutschland. Dadurch sollen produzierende Unternehmen besser in die Lage versetzt werden, auf Veränderungen rasch zu reagieren und den erforderlichen Wandel aktiv mitzugestalten.

1.2 Rechtsgrundlage

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ und/oder der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ des BMBF. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Die Zuwendungen werden darüber hinaus auf Grundlage von Artikel 25 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der EU-Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Euro­päischen Union („Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung“ – AGVO) (ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1) in der Fassung der Verordnung (EU) 2017/1084 vom 14. Juni 2017 (ABl. L 156 vom 20.6.2017, S. 1) gewährt.

Gemäß Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a und b AGVO werden Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem gemeinsamen Markt nicht Folge geleistet haben, von der Förderung ausgeschlossen.

2 Gegenstand der Förderung

Immer häufiger findet in Zukunftsfeldern die Innovation an der Schnittstelle zu anderen Branchen statt. Fortschritte und Neuerungen im Maschinenbau, der Fertigungstechnik, in der Materialforschung etc. können zu innovativen Medizinprodukten führen. Sie bieten das Potenzial, dass Branchenteilnehmer die Technologieführerschaft bei Fertigungs­prozessen und Ausrüstungen für die Herstellung von Medizinprodukten erringen. Dazu müssen sowohl in anderen Branchen bereits etablierte Verfahren qualifiziert, als auch gänzlich neue Verfahren entwickelt werden. Der Be- und Verarbeitung neuer, bereits verfügbarer Hochleistungswerkstoffe und biokompatibler Materialien einschließlich damit in Verbindung stehender Oberflächenmodifikationen ist ebenfalls eine hohe Bedeutung beizumessen.

Patientennahe Produkte erfordern eine wirtschaftliche Produktion nach höchsten Qualitätsstandards und unter strikter Einhaltung des Medizinproduktegesetzes. Durch die zunehmende Individualisierung und dem Wunsch nach patienten­individuellen Lösungen werden häufig Medizinprodukte in geringen Stückzahlen benötigt. Dies spiegelt sich auch im steigenden Bedarf an Medizinprodukten für eine alternde Gesellschaft wider. [...]

Quelle: Bekanntmachung des BMBF 29. September 2017; Bundesanzeiger vom 19. Oktober 2017

News