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Förderung transnationaler Forschungsprojekte innerhalb des ERA-NETs "Infect-ERA" – "Koordination der Europäischen Förderung von Forschung an Infektionskrankheiten" im Rahmenprogramm "Gesundheitsforschung"

20.01.2016
Mit dieser Förderrichtlinie will Infect-ERA die Ansätze der Grundlagenforschung, der angewandten, technologieorientierten und klinischen Forschung in einem breiten Spektrum von Forschungsthemen zu menschlichen Infektionskrankheiten zusammenbringen.

Infect-ERA baut auf den Erfahrungen und Erfolgen des früheren ERA-NET PathoGenoMics auf.

Mit dieser Förderrichtlinie will Infect-ERA die Ansätze der Grundlagenforschung, der angewandten, technologieorientierten und klinischen Forschung in einem breiten Spektrum von Forschungsthemen zu menschlichen Infektionskrankheiten zusammenbringen. Die Förderrichtlinie ermöglicht multinationale Verbundforschungsprojekte zu spezifischen Themen menschlicher Infektionskrankheiten, die durch Bakterien, Viren, Pilze oder Protozoen verursacht werden.

In wissenschaftlichen Fachberatungen wurde ein Katalog von Themenstellungen für die Forschung erstellt, der Angaben zu aktuellen Fragen der Infektionsforschung und zu Instrumenten und Methoden enthält, die in naher Zukunft dafür eingesetzt werden sollen. Auf dieser Grundlage wurden zwei Hauptthemen für die Forschung definiert, die für diese Förderbekanntmachung gleichermaßen wichtig sind:

  • Wirt–Erreger-Interaktion, in Bezug auf klinisch relevante mikrobielle Klone, mit Schwerpunkt auf der Anfälligkeit des Wirts (z. B. angeborene Immunabwehr, gefährdete Bevölkerungsgruppen etc.)
  • Entwicklung innovativer Strategien für die Diagnose und Behandlung klinisch hochrelevanter mikrobieller Infektionskrankheiten; Optimierung der antimikrobiellen Therapie beim einzelnen Patienten und Entwicklung von Biomarkern zur Vorhersage der individuellen Reaktion

Die Anträge sollten möglichst a) eine enge Kooperation zwischen wissenschaftlichen und klinischen und/oder industriellen Beteiligten beinhalten, b) die Anwendung (Verwertung) der Projektergebnisse überzeugend darstellen und c) einen deutlichen Nutzen für die Allgemeinheit aufweisen.

Antragsberechtigt sind deutsche staatliche und nicht-staatliche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit FuE¹-Kapazität in Deutschland, wie z. B. kleine und mittlere Unternehmen (KMU; die Definition für KMU der Europäischen Gemeinschaft ist unter dem Link http://ec.europa.eu/growth/index_en.htm einzusehen).Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden.

Weitere Informationen

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung vom 19.1.2016