Förderrichtlinien zur 7. Auswahlrunde des Wettbewerbs "GO-Bio"

13.03.2015
Das BMBF beabsichtigt, an einer Unternehmensgründung interessierten Teams die Möglichkeit zu geben, wirtschaftlichen Erfolg versprechende neue Forschungsansätze in den Lebenswissenschaften mit einer eigenständigen Arbeitsgruppe in Deutschland zu bearbeiten und einer kommerziellen Anwendung zuzuführen.

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt, an einer Unternehmensgründung interessierten Teams die Möglichkeit zu geben, wirtschaftlichen Erfolg versprechende neue Forschungsansätze in den Lebenswissenschaften mit einer eigenständigen Arbeitsgruppe in Deutschland zu bearbeiten und einer kommerziellen Anwendung zuzuführen.

Als Projektleiter kommen in Betracht:

  • jüngere, in der Forschung bereits erfahrene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler,
  • Personen mit mehrjähriger Erfahrung in Forschung und Entwicklung in Unternehmen,
  • Medizinerinnen und Mediziner mit mehrjähriger Klinikerfahrung.

Primäres Ziel des beabsichtigten Ergebnistransfers soll eine wirtschaftliche Verwertung durch eine Unternehmens­gründung auf dem Gebiet der Biotechnologie sein.

Der Erfolg von Technologietransfer ist stark abhängig vom Reife- bzw. Validierungsgrad eines Forschungsergebnisses. Nur verhältnismäßig weit entwickelte Technologien bieten ein Chance/Risiko-Profil, das für Kapitalgeber oder potenzielle Lizenznehmer interessant ist. Dies führt insbesondere in der Biotechnologie oft dazu, dass Forschungsergebnisse aufgrund der noch fehlenden Reife nicht in die Anwendung überführt werden können.

Ziel der GO-Bio-Förderung ist es daher, die Forschungsergebnisse mit hohem Wertschöpfungspotenzial so weiterzuentwickeln, dass sie im Anschluss wirtschaftlich verwertet werden und die Basis einer Unternehmensgründung bilden können. Mit dieser Validierungsförderung soll somit der Reifegrad eines Forschungsergebnisses erhöht und die Marktfähigkeit gesteigert werden, um die Lücke zwischen wissenschaftlicher Forschung und kommerzieller Verwertung zu schließen. In Ergänzung zu anderen gründungsbezogenen Fördermaßnahmen ist GO-Bio dabei auf die speziellen Bedürfnisse in den Lebenswissenschaften zugeschnitten (lange Entwicklungszeiten, großer Finanzbedarf, hohes Risiko).

Zu einer Skizzeneinreichung bei GO-Bio aufgerufen sind ausdrücklich auch solche Validierungsprojekte, die auf laufenden oder kürzlich abgeschlossenen Vorhaben der Grundlagenforschung aufbauen. Im Rahmen solcher Grundlagenprojekte erarbeitete proofs of principle bzw. proofs of concept werden explizit begrüßt. Mehr

Quelle: Bekanntmachung des Bundesministerium für Bildung und Forschung vom 18. Februar 2015

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