Im Rahmen der Innovationsförderung besteht die Möglichkeit, Neuentwicklungen in den Anwendungsbereichen von Industrie 4.0, Smart City, modernen Energiesystemen oder neuen Materialien mit innovationsfreudigen Praxispartnern zur Anwendung zu bringen. Auf diese Weise kann anhand von Demonstratoren die Funktionsfähigkeit und Effizienz der Produkte für potenzielle Nutzer dokumentiert und Innovationen an der Schwelle zur Marktreife zum Durchbruch verholfen werden. Die Förderung ist bewusst themenoffen angelegt, somit können auch nicht-technische Neuerungen eingereicht werden.
Gleichzeitig wird die Innovationskraft der Landeshauptstadt im öffentlichen Raum sichtbar gemacht und Dresden stärker als Triebkraft für den Einsatz neuer Technologien wahrgenommen. Damit setzt Dresden ein positives Signal für die Gründung, Ansiedlung und Kooperationen innovativer Unternehmen.
Anträge zur Fachförderrichtlinie innovative Projekte können vom 19. März bis zum 20. April 2018 (Posteingang) eingereicht werden.
Adresse
Landeshauptstadt Dresden
Amt für Wirtschaftsförderung
Abt. Smart City
Postfach 120 020
01001 Dresden
Alle weiteren Informationen, sowie Formulare und Ansprechpartner sind auf der Website der Stadt Dresden zu finden:
Quelle: Bekanntmachung der Stadt Dresden vom 27.03.2018