Es sollen thematisch in sich kohärente Forschungsverbünde gefördert werden, die prioritäre Forschungsthemen der
Primärprävention und Gesundheitsförderung bearbeiten und zu einer wissenschaftlichen Fundierung von Primärprävention und Gesundheitsförderung beitragen. Die Forschungsverbünde müssen anwendungsnah ausgerichtet sein und sich durch wissenschaftliche sowie methodische Exzellenz auszeichnen. Akteure aus der Praxis wie etwa Präventionsanbieter bzw. -träger sind einzubinden, sofern diese für die Erreichung der Ziele des Verbundes erforderlich sind. Eine interdisziplinäre Ausrichtung der Forschungsverbünde ist erforderlich. Dies schließt forschende Vertreter der Gesundheitsfachberufe ausdrücklich ein.
Themenschwerpunkte
Die Verbünde sollten auf die folgenden Themenschwerpunkte ausgerichtet sein:
Forschungsansätze
Im Rahmen des gewählten thematischen Schwerpunktes können beispielsweise folgende Forschungsansätze thematisiert werden:
Antragsberechtigt sind deutsche, staatliche und nicht-staatliche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit FuE2-Kapazität in Deutschland, wie z. B. kleine und mittlere Unternehmen (KMU; die Definition für KMU der Europäischen Gemeinschaft ist unter dem Link http://ec.europa.eu/enterprise/policies/sme/facts-figures-analysis/sme-definition/index_de.htm einzusehen).
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundausstattung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.