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BMBF: Förderrichtlinien zum Aufbau von Kapazitäten in der Synthetischen Biologie durch transnationale Forschungsprojekte innerhalb des ERA-NETs „ERASynBio“

16.05.2013
ERASynBio ist eine Maßnahme im 7. Forschungsrahmenprogramm der Europäischen Kommission (Vertragsnumer: 291728) mit einer dreijährigen Laufzeit.

ERASynBio ist eine Maßnahme im 7. Forschungsrahmenprogramm der Europäischen Kommission (Vertragsnummer: 291728) mit einer dreijährigen Laufzeit. Übergeordnetes Ziel ist die Verbesserung der Kooperation und Koordinierung von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten, die auf nationaler oder regionaler Ebene in Mitgliedstaaten oder assoziierten Staaten der Europäischen Union durchgeführt werden.

ERASynBio ist eine gemeinsame Maßnahme von 16 forschungsfördernden und/oder Managementorganisationen aus 14 EU-Mitgliedstaaten und zwei Staaten mit Beobachterstatus mit bedeutenden Forschungsaktivitäten in der Synthetischen Biologie. Sie verfolgt das Ziel, nationale und regionale Förderprogramme in der Synthetischen Biologie zu koordinieren.

Die Herausforderung für das ERASynBio Konsortium besteht darin, die Forschungsgemeinschaft in der Synthetischen Biologie zu stärken und die weitere Entwicklung koordiniert, sozial verantwortlich und nachhaltig zu organisieren. Die erste gemeinsame Bekanntmachung von Förderrichtlinien zielt darauf ab, die interdisziplinäre Zusammenarbeit zu unterstützen und die wissenschaftliche Gemeinschaft in der Synthetischen Biologie zu etablieren und zu stärken. Sie wird es den Forschern erlauben, neue Ansätze und Strategien in dem Gebiet der Synthetischen Biologie zu eruieren. Gleichzeitig wird ein Paket europäischer transnationaler Projekte zur Förderung gelangen und die Identifikation von Barrieren und Bedürfnissen der Akteure in der Synthetischen Biologie erleichtert werden.

Gegenstand der Förderung sind Forschungsverbünde in der Synthetischen Biologie, die sich durch die multidisziplinäre Zusammenarbeit von Lebenswissenschaften, Ingenieurswissenschaften und Informationstechnologie auszeichnet.

Die Projekte können einem oder mehreren der folgenden wissenschaftlichen Teilgebiete entstammen:

  • Metabolic Engineering: Erreichen neuer Stufen von Komplexität durch die Modifikation biosynthetischer Stoffwechselwege für eine nachhaltige Chemie
  • Genetische Schaltkreise: Einsatz gut charakterisierter, modularer, artifizieller Netzwerke, um neue Funktionen in Zellen und Organismen zu etablieren.
  • Orthogonale Biosysteme: Modifikationen zur Erweiterung des genetischen Codes, um neue Arten der Informationsspeicherung, der Verarbeitungskapazität (Xeno-Nukleinsäuren)- und des Protein-Engineering zu entwickeln.
  • Bionanowissenschaften: Entwicklung molekularer Motoren und anderer Komponenten für zellbasierte Maschinen oder zellfreie Strukturen zur Durchführung komplexer neuer Aufgaben.
  • Minimale Genome: Identifikation der kleinsten Anzahl lebensnotwendiger Bausteine als Basis modifizierter minimaler Zellfabriken für neue Funktionen.
  • Proto-Zellen: Produktion von (halb)-synthetischen Zellen.

Die Projekte sollen zusätzlich folgende Kriterien erfüllen:

  • Um Fragmentierung zu überwinden und interdisziplinäre Forschung zu etablieren, sollten die Anträge eine ersichtliche Schnittstelle Biologie-Chemie/oder -Informatik oder -Mathematik/oder -Physik/oder -Ingenieurswissenschaften aufweisen.
  • Alle Projekte müssen den Empfehlungen der Stellungnahme Nr. 25 der Europäischen Ethik-Kommission folgen (siehe http://ec.europa.eu/bepa/european-group-ethics/docs/opinion25_en.pdf). Darüber hinaus sollen die Projekte bestehende ethische, gesellschaftliche und rechtliche Implikationen darlegen.

Weitere Informationen zu Fördervoraussetzungen und Empfänger