Bekanntmachung von Förderrichtlinie für Partner-Projekte des Deutschen Netzwerks für Bioinformatik-Infrastruktur - de.NBI.

25.11.2015
Durch die Etablierung des Netzwerks de.NBI wird die Verfügbarkeit von Hardware und Datenressourcen sowie bioinformatischen Werkzeugen in den Lebenswissenschaften erweitert und verbessert.

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Infolge des technologischen Fortschritts in den modernen Lebenswissenschaften im Bereich der Nukleinsäuresequenzierung, weiterer Omics- sowie bildgebender Verfahren werden in immer kürzeren Zeiträumen immer größere Datenmengen (Big Data) produziert. Die Analyse und Nutzung dieser Daten bietet neue Chancen und Potenziale für den Erkenntnis- und Wertschöpfungsprozess in Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft.

Die Daten-Generierung im großen Stil stellt jedoch hohe Anforderungen an die Prozessierung, Speicherung und Archivierung der erhobenen Daten. Nur wenn diese Anforderungen erfüllt sind, können diese Daten später adäquat genutzt werden, um daraus Wissen zu generieren. Eine international wettbewerbsfähige und zugleich standardisierte Verwaltung, Bereitstellung und Nutzung großer Datenmengen setzt die Verfügbarkeit geeigneter, leistungsfähiger Hardwareressourcen, geeigneter Datenbanken sowie leistungsstarker bioinformatischer Werkzeuge voraus. Die stetig wachsende Komplexität und Größe der Datensätze erfordert die kontinuierliche Weiterentwicklung dieser bioinformatischen Werkzeuge. Nur so kann auch künftig das Ziel, aus Daten Informationen und somit Wissen zu generieren, gewährleistet werden.

Mit dem gezielten Aufbau des Deutschen Netzwerks für Bioinformatik-Infrastruktur – de.NBI ist das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) den Herausforderungen für die Anwendung der Big Data in den Lebenswissenschaften begegnet. Durch die Etablierung des Netzwerks de.NBI wird die Verfügbarkeit sowohl von Hardware (Rechen- und Speicherkapazitäten) als auch von Datenressourcen sowie bioinformatischen Werkzeugen in den Lebenswissenschaften erweitert und verbessert. Mithilfe einer breiten Palette von Trainings- und Bildungsaktivitäten wird sichergestellt, dass die umfangreichen Erfahrungen der de.NBI-Konsortialpartner in der Bioinformatik an Nutzer in der lebenswissenschaftlichen Forschung weitergegeben werden.

Das Netzwerk de.NBI besteht aus sechs lokalen, spezialisierten und technisch gut ausgerüsteten Leistungszentren mit großer Expertise in verschiedenen thematischen Bereichen der modernen Lebenswissenschaften. Das Netzwerk wird durch zwei Netzwerkknoten, einen Datenbankknoten mit vier lokalen Datenbanken und einen Datenmanagement­knoten in seinem Aufbau vervollständigt. Von dem im März 2015 gestarteten Deutschen Zentrum für Bioinformatik-Infrastruktur wird ein breites Portfolio bioinformatischer Dienstleistungen angeboten. Mit der Fördermaßnahme de.NBI-Partner- ­Projekte soll das Angebot des Deutschen Netzwerks für Bioinformatik-Infrastruktur durch die Ein­bindung weiterer außerhalb des Netzwerks vorhandener Expertisen vervollständigt werden. Hierzu sollen die neu ­hinzukommenden Partner-Projekte eng mit den bestehenden de.NBI-Leistungszentren und -Netzwerkknoten zusammenarbeiten. Neben Partnern aus universitären und außeruniversitären Einrichtungen können auch Partner aus der gewerblichen Wirtschaft mit FuE¹-Kapazität (insbesondere KMU²) in die Fördermaßnahme de.NBI-Partner eingebunden werden. Dabei sollen insbesondere solche Themen- und Dienstleistungsbereiche aufgegriffen werden, die komplementär zu den Inhalten des jetzigen Netzwerks sind. Die zu integrierenden Partner-Projekte (Dienstleister/Datenbanken) sind aufgefordert, während des gesamten Förderzeitraums ihre bioinformatischen Dienstleistungen anzubieten und kontinuierlich weiterzuentwickeln.

Mit der Erweiterung des Deutschen Netzwerks für Bioinformatik-Infrastruktur um die Partner-Projekte soll die Bereitstellung bioinformatischer Dienstleistungen in allen Bereichen der lebenswissenschaftlichen Forschung ausgebaut und damit der Einsatz von Zukunftstechnologien in allen Bereichen der lebenswissenschaftlichen Forschung gesichert werden. Dadurch wird nachhaltig die Wettbewerbsfähigkeit des Forschungsstandorts Deutschland verbessert.

1.2 Rechtsgrundlage

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften (VV) sowie der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)" und/oder der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)" des BMBF. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Die Förderung nach dieser Richtlinie erfüllt die Voraussetzungen der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der EU-Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in ­Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1) und ist demnach im Sinne von Artikel 107 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Euro­päischen Union mit dem Binnenmarkt vereinbar und von der Anmeldepflicht nach Artikel 108 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union freigestellt.

Gemäß Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a und b der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) werden ­Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Binnenmarkt keine Folge geleistet haben, von der Förderung ausgeschlossen.

2 Gegenstand der Förderung

Gefördert werden Projekte, die die Expertise des bestehenden Deutschen Netzwerks für Bioinformatik-Infrastruktur ergänzen. Sowohl das Dienstleistungsangebot als auch die Datenbanken und das Datenmanagement sollen durch Ausbau der derzeit im Netzwerk vorhandenen Expertise und Kapazität erweitert und gestärkt werden. Die Größe eines Partner-Projekts wird dabei maßgeblich durch die Themenstellung und die vorhandene Kapazität in diesem Themengebiet bestimmt. Die Partner-Projekte müssen sich in das bestehende de.NBI-Netzwerk integrieren, um Redundanzen im Angebot von de.NBI auszuschließen. Die Integration der Partner-Projekte kann durch Anbindung an die bestehenden de.NBI-Leistungszentren und -Netzwerkknoten erfolgen.

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Quelle: Bekanntmachung des  Bundesministeriums für Bildung und Forschung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 3. November 2015; Bundesanzeiger vom 18. November2015

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