Mit dieser Fördermaßnahme „KMU-innovativ: Ressourceneffizienz und Klimaschutz“ verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Ziel, das Innovationspotenzial kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im Bereich Spitzenforschung zu stärken sowie die Forschungsförderung insbesondere für erstantragstellende KMU attraktiver zu gestalten. Die Fördermaßnahme ist Teil der Hightech-Strategie 2025 der Bundesregierung und des Zehn-Punkte-Programms des BMBF für mehr Innovation in KMU „Vorfahrt für den Mittelstand“.
Mit der vorliegenden Änderungsbekanntmachung werden die Themenschwerpunkte aktualisiert und Anpassungen aufgrund der beihilferechtlichen Vorgaben und aktuellen BMBF-Bestimmungen zur Projektförderung vorgenommen.
Deutschland hat in umweltbezogenen Wachstumsmärkten bereits heute eine hervorragende Stellung. Angesichts des zunehmenden internationalen Wettbewerbs gilt es, die führende Rolle deutscher Anbieter von Umwelttechnologien und -dienstleistungen weiter zu stärken und auszubauen. Da die Energie- und Ressourcenfrage, vor allem auch der Klimawandel, den Handlungsdruck massiv erhöhen, wird der Bedarf an Umwelttechnologien weiter steigen. Forschung, Entwicklung und Qualifizierung nehmen dabei eine Schlüsselrolle ein, denn Investitionen in Forschung, Entwicklung und Qualifizierung von heute sichern Arbeitsplätze und Lebensstandard in der Zukunft.
Besondere Bedeutung nehmen hier KMU ein. Sie sind Anbieter von Produkten und Dienstleistungen sowie Prozessinnovatoren, die durch neue Verfahren für Unternehmen externe Umwelteffekte bzw. den Ressourcenverbrauch verringern können. Zudem sind sie spezielle Know-how-Träger und stellen eine wichtige Nahtstelle für den Transfer von Forschungsergebnissen aus der Wissenschaft in die Wirtschaft dar. Forschung und Entwicklung werden in umwelttechnologisch ausgerichteten Unternehmen häufiger und kontinuierlicher als in anderen Unternehmen betrieben. Es bedarf wirkungsvoller forschungspolitischer Impulse, um die Zahl der innovativen KMU und damit die Leistungsfähigkeit Deutschlands im Bereich Umwelttechnologien und -dienstleistungen auf einem hohen Niveau zu halten.
Das BMBF unterstützt mit der Fördermaßnahme industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben zur Stärkung der Innovationsfähigkeit der KMU in Deutschland im Rahmen des Programms „Forschung für nachhaltige Entwicklung (FONA)“. Die KMU sollen insbesondere zu mehr Anstrengungen in der FuE1 angeregt und besser in die Lage versetzt werden, auf Veränderungen rasch zu reagieren und den erforderlichen Wandel aktiv mitzugestalten. Zuwendungen des BMBF sollen innovative Forschungsprojekte unterstützen, die ohne Förderung nicht durchgeführt werden könnten.
Die Ergebnisse des geförderten Vorhabens dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem EWR und der Schweiz genutzt werden.
Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften (VV) sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ und/oder der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ des BMBF. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Nach dieser Förderrichtlinie werden staatliche Beihilfen auf der Grundlage von Artikel 25 und Artikel 28 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der EU-Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union („Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung“ – AGVO, ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1, in der Fassung der Verordnung (EU) 2017/1084 vom 14. Juni 2017, ABl. L 156 vom 20.6.2017, S. 1) gewährt. Die Förderung erfolgt unter Beachtung der in Kapitel I AGVO festgelegten Gemeinsamen Bestimmungen, insbesondere unter Berücksichtigung der in Artikel 2 der Verordnung aufgeführten Begriffsbestimmungen (vgl. hierzu die Anlage zu beihilferechtlichen Vorgaben für die Förderrichtlinie).
Quelle: Bekanntmachung des BMBF vom 29. Juli 2019; Bundesanzeiger vom 20. August 2019