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Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Ideenwettbewerb für innovative analoge und digitale Partizipationsformate und -technologien“

19-12-2019
Abgabe: 18. Februar 2020

1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Förderziel und Zuwendungszweck

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) prüft, im Jahr 2022 eine groß angelegte Partizipationsinitiative durchzuführen. Die Idee ist, Bürgerinnen und Bürger aufzufordern, Fragen zu wissenschaftlichen Themen an die Forschung zu formulieren. Basierend auf diesen Fragen kann ein breit angelegter partizipativer Prozess zu den Zielen und Potentialen von Wissenschaft und Forschung angestoßen werden.1

Ziel dieser Partizipationsinitiative ist es, Kommunikation über Wissenschaft noch mehr in die Breite zu tragen (Wissenschaftskommunikation), den direkten Austausch zwischen Forschung und Gesellschaft zu stärken (Partizipationsansatz) und einen Ideenpool für die Wissenschaft und die Wissenschaftspolitik zu schaffen (Crowd Sourcing).

Die vorliegende Richtlinie des BMBF für einen Ideenwettbewerb soll der Vorbereitung einer solchen Maßnahme dienen sowie zur allgemeinen Konzeptentwicklung im Kontext partizipativer Maßnahmen im Bereich Wissenschaft und Forschung beitragen.

In Form eines Ideenwettbewerbs wird nach innovativen und kreativen Ansätzen gesucht, wie breite Partizipation neu gestaltet werden kann. Förderungsfähige Ideen und Anwendungen umfassen analoge wie digitale Werkzeuge/Ansätze zur Stärkung von gesellschaftlicher Teilhabe und Transparenz von Entscheidungsprozessen. Sie sollen als Grundvoraussetzung dem übergeordneten Ziel dienen, das lebhafte Interesse der Bevölkerung an Fragen von Wissenschaft, Forschung und Innovation aufzugreifen und Ergebnisse an die Politik zurück zu spiegeln. Die geförderten Vorhaben sollen in ihrer Gesamtheit innovative Formate für bi-/multi-direktionale Kommunikation schaffen und in ihrer Gestaltung über ein hohes Potential zur Übertragbarkeit auf eine Vielzahl von Themen verfügen. Thematisch gibt es keinerlei Einschränkungen.

Es sind Vorschläge erwünscht, die neben einem neuartigen Partizipationskonzept auch bereits einen zugehörigen Erprobungsanteil vorsehen. Zugleich sollen die Fördervorhaben die Prinzipien von Open Science oder Open Innovation berücksichtigen und die Ergebnisse Open Source bzw. Open Access zur Verfügung gestellt werden.

1.2 Rechtsgrundlagen

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Aus­gabenbasis (AZA)“ und/oder − der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ des BMBF. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Nach dieser Förderrichtlinie werden staatliche Beihilfen als De-minimis-Beihilfen im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU auf „De-minimis“-Beihilfen (ABl. L 352 vom 24.12.2013, S. 1) gewährt.

2 Gegenstand der Förderung

Ziel ist die Entwicklung von Formaten zum Einsammeln (siehe Nummer 2.1), Auswerten (siehe Nummer 2.2) und Verwerten (siehe Nummer 2.3) von Bürger-Fragen an die Wissenschaft. Gefördert werden Vorhaben, die methodisch und praktisch im Bereich der analogen und/oder digitalen Partizipation einen Erkenntnisgewinn und eine Weiterentwicklung darstellen.

Das BMBF fördert auf Grundlage der vorliegenden Bekanntmachung Einzel- und Verbundprojekte mit innovativen Ideen für inhaltliche und technische Umsetzung von neuen partizipativen Formaten, die auf der einen Seite in einer BMBF-Partizipationsinitiative 2022 zum Einsatz kommen könnten und auf der anderen Seite auch auf andere Partizipationsvorhaben übertragbar sind.

Im Rahmen der Förderung sollen unter anderem partizipative Vorhaben aus den Bereichen „Civic Technology“ (technische Lösungen zur Förderung der Beteiligung von Bürgern), „Scientific Literacy“ (bürgerschaftlicher Wissensstand und Wissenstransfer), Data-Visualisierung, Data-Journalismus und Wissenschaftskommunikation Berücksichtigung finden.

Die Forschungsergebnisse der geförderten Vorhaben sind unter einer Open Access Lizenz zu veröffentlichen. Hier wird die Verwendung einer Creative Commons Lizenz empfohlen. Mit der Veröffentlichung und der Lizenz muss in jedem Fall sichergestellt sein, dass die Erkenntnisse aus den geförderten Vorhaben der Öffentlichkeit sofort frei und unentgeltlich zugänglich sind.

Im Rahmen der geförderten Vorhaben entwickelte Software ist unter einer Open Source Lizenz (wir empfehlen die MIT-Lizenz) öffentlich zugänglich (z. B. über GitHub oder BitBucket) zur Verfügung zu stellen.

Grundsätzlich sollen die Projektvorhaben auch nach Ende der Förderphase Wirkung entfalten und einen Mehrwert generieren.

Quelle: Mitteilung des BMBF vom 10. Dezember 2019, Bundesanzeiger vom 18.12.2019