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Richtlinie zur Förderung von Forschungsvorhaben zur Bioökonomie

23-05-2018
Richtlinie zur Förderung von Forschungsvorhaben zur Bioökonomie für "Mikrobielle Biofabriken für die industrielle Bioökonomie − Neuartige Plattformorganismen für innovative Produkte und nachhaltige Bioprozesse" im Rahmen der "Nationalen Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030". Bundesanzeiger vom 23.05.2018

Vom 8. Mai 2018 - Abgabe: 20. August 2018

1 Förderziel und Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen

1.1 Förderziel und Zuwendungszweck

Mit der Nationalen Forschungsstrategie BioÖkonomie (NFSB) 2030 fördert die Bundesregierung seit dem Jahr 2010 die Etablierung einer nachhaltigen, biobasierten Wirtschaft. Zu den Zielen gehört u. a. die verstärkte Nutzung biologischen Wissens in industriellen Produktionsverfahren. Ferner sollen nachwachsende Rohstoffe genutzt und neue Verfahren, Produkte und Dienstleitungen für verschiedene Branchen entwickelt werden. Mit der NFSB 2030 soll die Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen verringert und die Möglichkeit eröffnet werden, Produktionsverfahren nachhaltiger zu gestalten.

Bereits heute werden biotechnologische Verfahren zur Herstellung unterschiedlicher Produkte wie beispielsweise Feinchemikalien, Biopharmazeutika, Vitaminen oder Enzymen eingesetzt. Dabei sind es verbreitet Mikroorganismen wie Bacteria, Archaea oder Fungi, die Substrate im Sinne von Biofabriken in hochwertige Produkte umwandeln oder ­Enzyme, beispielsweise zur Nutzung als Waschmittelzusatz oder für andere katalytische Zwecke produzieren. Die eingesetzten biotechnologischen Produktionsverfahren beruhen damit auf den Stoffwechselleistungen einzelner Mikroorganismen, die für die spezifischen Anforderungen der industriellen Produktion angepasst wurden.

Derzeit nutzen wir einen sehr kleinen Teil der existierenden Mannigfaltigkeit von Organismen und Stoffwechselleis­tungen in biotechnologischen Verfahren. Zur Erschließung und Nutzbarmachung des vollen Spektrums mikrobieller Spezies und ihrer vielfältigen metabolischen Eigenschaften ist es erforderlich, weitere geeignete Mikroorganismen zu identifizieren und zu Plattformorganismen für die Biotechnologie weiterzuentwickeln. Damit wollen wir uns das Potenzial erschließen sowohl neue Produkte herzustellen und neue Substrate nutzbar zu machen, als auch heute eingesetzte Bioprozesse effizienter und nachhaltiger zu gestalten. Hierzu bedarf es umfangreicher FuE1-Anstrengungen.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert auf der Grundlage der Förderrichtlinie Mikrobielle Biofabriken für die industrielle Bioökonomie FuE-Vorhaben mit dem Ziel, neue, robuste und vielseitig anwendbare Mikroorganismen für die industrielle Biotechnologie zu identifizieren und zu Plattformorganismen für die industrielle Nutzung in einer Bioökonomie weiterzuentwickeln. Dabei reichen die möglichen FuE-Aktivitäten von der Entwicklung von Hochdurchsatz-Screening-Methoden über die Charakterisierung und genetische Optimierung der Mikroorganismen bis zur Entwicklung innovativer Verfahrens- und Kultivierungskonzepte. Die Adressierung zentraler Fragestellungen und bekannter Hemmnisse der aktuellen biotechnologischen Produktion sowie ein vielfältiges Anwendungsspektrum der neu zu identifizierenden Organismen und der zu entwickelnden Technologien sollen dabei im Vordergrund der Forschung stehen. Mithilfe der BMBF-Forschungsförderung soll das Spektrum existierender, biotechnologisch genutzter Mikroorganismen und Verfahren und ihrer korrespondierenden Produkte erweitert werden. Die Effizienz der Verfahren soll gesteigert und die Attraktivität und Wirtschaftlichkeit der Anwendung von Bioprozessen in der Produktion vergrößert werden. [...]

Quelle: Bekanntmachung des BMBF vom 23. Mai 2018; Bundesanzeiger vom 08. Mai 2018

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie unter www.bmbf.de/foerderungen.