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Richtlinie zur Förderung transnationaler Forschungsprojekte zu Präventions-, Kontroll- und Interventionsstrategien gegen Entwicklung, Transmission und Infektion mit antibiotikaresistenten Keimen im Rahmen der gemeinsamen Programminitiative "Antimikrobielle Resistenz"

26-01-2017

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen
1.1 Zuwendungszweck

Der Mangel an neuen antimikrobiellen Wirkstoffen und die Zunahme von Infektionen durch multiresistente Bakterien erfordern eine verstärkte internationale Zusammenarbeit, die der Unterstützung mit erheblichen finanziellen Investitionen bedarf. Neue Wirkstoffe und therapeutische Ansätze sind dringend erforderlich, um bakterielle Infektionen zu kontrollieren.

Um diesen Herausforderungen zu begegnen, haben sich europäische und außereuropäische Organisationen zur Joint Programming Initiative on Antimicrobial Resistance (JPIAMR) zusammengeschlossen. Durch diese internationale Zusammenarbeit sollen einander ergänzende und synergistische Forschungsansätze so zusammengeführt werden, dass die Entwicklung und Anwendung neuer Ansätze gegen antimikrobielle Resistenzen ermöglicht wird.

Im Rahmen von JPIAMR wurden in den zurückliegenden Jahren transnationale gemeinsame Förderbekanntmachungen zu unterschiedlichen Themen veröffentlicht. Damit sollen Ressourcen, Infrastrukturen und Forschungsstärken mehrerer Länder bzw. Regionen so verknüpft werden, dass damit ein wirksames Instrumentarium gegen Antibiotikaresistenzen entwickelt werden kann. Das Ziel ist die Förderung multinationaler, translationaler Forschungskooperationen zur verbesserten Kontrolle bakterieller Infektionen.

Um die Wirksamkeit bestehender Antibiotika zu erhalten, sind in wachsendem Maß sektorübergreifende Anstrengungen erforderlich, um den unsachgemäßen Antibiotikaeinsatz in Human- und Tiermedizin sowie der Lebensmittelproduktion zu minimieren. Schlüsselmaßnahmen sind die Verbesserung bestehender sowie die Implementierung neuer evidenzbasierter Kontroll-, Präventions- und Interventionsstrategien, die das Risiko vermindern, antibiotikaresistente Bakterien zu übertragen oder an ihnen zu erkranken. Dies gilt für Patienten im stationären und ambulanten Bereich, die gesunde Bevölkerung, Nutztiere und die Umwelt gleichermaßen.

Trotz signifikanter Investitionen in Forschung und gesteigertem Wissen über Entwicklung, Erwerb, Auftreten und Übertragungswege antimikrobieller Resistenz wurden bisher nur wenige Erkenntnisse in konkrete Interventionen zur Reduktion des unsachgemäßen Antibiotikaeinsatzes und von Infektionen mit resistenten Erregern umgesetzt. Darüber hinaus beruhen viele der empfohlenen Interventionen mehr auf Erfahrung und Empirie, als auf gesicherter wissenschaftlicher Evidenz. Dies gilt für viele Schlüsselinterventionen einschließlich Diagnose, Screening, Isolierung, Dekolonisierung, Umweltdekontamination und Antibiotic Stewardship. Der Mangel an evidenzbasierter Forschung stellt ebenfalls in der Veterinärmedizin und der landwirtschaftlichen Forschung ein Problem dar, da die Aussicht auf neue Antibiotika noch geringer ist. Eine Verringerung des Antibiotikaverbrauchs in der Tierhaltung ist daher essenziell.

Die Einschränkung des Missbrauchs von Antibiotika und die Implementierung von Maßnahmen gegen die Übertragung von antimikrobieller Resistenz in Mensch und Tier stellen große Herausforderungen dar. Kulturelle, kontextuelle und Verhaltensdeterminanten beeinflussen den Antibiotikagebrauch. Sie spielen auch eine Rolle dabei, welche Interventionen am kosteneffektivsten sind oder am erfolgreichsten eingesetzt werden können.

Insgesamt werden dringend kontrollierte umfassende Forschungsansätze unter Einbeziehung der Bevölkerung, des Gesundheitssystems und der landwirtschaftlichen Produktion benötigt, um optimale Interventionsstrategien über unterschiedliche kulturelle Settings und über die unterschiedlichen Systeme zur Sicherung einer gesunden Bevölkerung, eines gesunden Tierbestands und der Lebensmittelproduktion hinweg abzuleiten.

Die folgenden Organisationen haben beschlossen, diese multinationale Bekanntmachung gemeinsam zu fördern, um hierdurch einen Mehrwert gegenüber bereits bestehenden nationalen Förderaktivitäten zu realisieren. Die Förderrichtlinie wird zeitgleich durch die Förderorganisationen der jeweiligen Länder herausgegeben und zentral vom "Joint Call Secretariat" (JCS) koordiniert.

  • Belgien, Research Foundation Flanders;
  • Deutschland, Bundesministerium für Bildung und Forschung;
  • Irland, Health Research Board;
  • Israel, Chief Scientist Office, Ministry of Health;
  • Italien, Ministry of Health;
  • Kanada, Canadian Institutes of Health Research;
  • Lettland, Latvian State Education Development Agency;
  • Niederlande, The Netherlands Organisation for Health Research and Development;
  • Norwegen, The Research Council of Norway;
  • Polen, The National Science Center;
  • Rumänien, National Authority for Scientific Research and Innovation;
  • Spanien, National Institute of Health Carlos III;
  • Schweden, Swedish Research Council;
  • Schweiz, Swiss National Science Foundation.

Zusätzliche wichtige Informationen zu dieser transnationalen Bekanntmachung sind dem englischsprachigen Bekanntmachungstext und den zugehörigen JPIAMR-Internetseiten (http://www.jpiamr.eu/activities/joint-calls/) zu entnehmen.

Mit dieser Fördermaßnahme leistet das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) einen Beitrag zur Ausgestaltung der Aktionsfelder 1 "Bekämpfung von Volkskrankheiten" und 6 "Gesundheitsforschung in internationaler Kooperation" im Rahmenprogramm Gesundheitsforschung der Bundesregierung.  [...]

Quelle: Bekanntmachung des BMBF vom 9. Januar 2017, BAnz vom 24. Janaur 2017