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Richtlinie zur Förderung der „Internationalisierung von Spitzenclustern, Zukunftsprojekten und vergleichbaren Netzwerken“ - Zweite Wettbewerbsrunde

09-12-2015
Her­ausragende Cluster und Netzwerke in Deutschland sollen unterstützt werden, eine strategische Zusammenarbeit mit führenden europäischen und internationalen Innovationsregionen mit komplementären Kompetenzen auszubauen, zu intensivieren und in Kooperationsprojekte zu überführen.

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Die neue Hightech-Strategie der Bundesregierung hat das Ziel, Kräfte von Wissenschaft und Wirtschaft zu bündeln. Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Unternehmen und weitere Akteure haben sich hierzu in den vergangenen Jahren vielfältig in erfolgreichen regionalen und nationalen Clustern und Netzwerken organisiert. Komplexe Forschungsfragen und Innovationsthemen werden heute allerdings zunehmend arbeitsteilig mit internationalen Partnern weltweit angegangen. Die globale Wettbewerbsfähigkeit wird künftig entscheidend von der branchen- und disziplinübergreifenden Zusammenarbeit mit international herausragenden Innovationsregionen abhängen. Mit dieser Maßnahme sollen her­ausragende Cluster und Netzwerke in Deutschland dabei unterstützt werden eine strategische Zusammenarbeit mit führenden europäischen und internationalen Innovationsregionen mit komplementären Kompetenzen auszubauen, zu intensivieren und in konkrete, tragfähige Kooperationsprojekte zu überführen.

Vor allem Großunternehmen reagieren auf die immer globalere Vernetzung von Wissens- und Güterströmen, indem sie ihre Funktionsbereiche weltweit an Standorten mit den größten Vorteilen, z. B. zur Know-how-Erschließung, ansiedeln. Kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Hochschulen und Forschungseinrichtungen fällt es in der Regel deutlich schwerer, sich in internationale Innovationsnetze einzubinden. Ein wesentlicher Schwerpunkt der neuen Hightech-Strategie liegt deshalb auf Maßnahmen zur Unterstützung der internationalen Zusammenarbeit insbesondere KMU und der Wissenschaft in Deutschland.

Spitzencluster, Zukunftsprojekte und vergleichbare Netzwerke haben eine herausragende Ausgangslage zur Erarbeitung internationaler Innovationsstrategien. Sie nehmen im Innovationswettbewerb bereits eine führende Position ein und besitzen häufig eine hohe internationale Sichtbarkeit. Zugleich verfügen sie über professionell und wirtschaftlich geführte Managements mit Erfahrung im Aufbau von Kooperationen und der Koordination von Partialinteressen der beteiligten Akteure entlang einer gemeinsamen Innovationsstrategie.

Im Einzelnen sollen folgende Ziele erreicht werden:

  • Die Weiterentwicklung und der Ausbau des Kompetenzprofils von Spitzenclustern, Zukunftsprojekten und vergleichbaren Netzwerken durch die Erschließung und Koordination der Zusammenarbeit mit internationalen Partnern, die über komplementäre Kompetenzen verfügen.
  • Beiträge zu einer nachhaltigen, positiven Entwicklung des Standorts Deutschland durch strategiegeleitete internationale Zusammenarbeit.
  • Die Stärkung von Managementkompetenzen für internationale Forschungs- und Innovationskooperationen, insbesondere in den Bereichen Open Innovation, Wissensmanagement, interkulturelle Kompetenz und im Bereich Schutz des geistigen Eigentums (IPR).
  • Die Entwicklung und Implementierung innovativer Steuerungs- und Managementprozesse für internationale Kooperationen und ein Beitrag zur weiteren Verstetigung existierender Managementstrukturen.
  • Die Entwicklung neuer Initiativen, Organisationsformen und Werkzeuge zur verstärkten Einbindung von, insbesondere kleinen und mittelständischen, Unternehmen und Forschungseinrichtungen, welche in Spitzenclustern, Zukunftsprojekten und vergleichbaren innovativen Netzwerken aktiv sind, in internationale Kooperationsprojekte.

Um diese Ziele zu erreichen, sind zwei Förderphasen vorgesehen. Im Rahmen einer ersten maximal zweijährigen Konzeptionsphase soll ein Konzept zur Internationalisierung erarbeitet werden. [...]

Quelle: Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 23. November 2015; Bundesanzeiger vom 03.12.2015