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Erleichterungen bei Einreise nach CZ

27-04-2020
Personen mit einem maximal vier Tage alten negativen Coronavirus-Test müssen bei ihrer Rückkehr in die Tschechische Republik nicht unter Quarantäne gestellt werden.

Die Regierung hat den Kreis der Ausländer erweitert, die unter klar definierten Bedingungen in die Tschechische Republik einreisen können. Darüber hinaus bietet der Beschluss den Bürgern der Tschechischen Republik (CR) die Möglichkeit, die Quarantäne bei der Rückkehr zu vermeiden, wenn sie einen maximal vier Tage alten
negativen PCR-Test für COVID-19 einreichen. Für Pendler endet die Verpflichtung, in einem 14-Tage-Zyklus zu reisen. Wenn sie regelmäßig einen negativen Test
vorlegen, können sie jeden Tag zur Arbeit fahren.

Bürger der Tschechischen Republik und Ausländer mit Erlaubnis zur Einreise in unser Hoheitsgebiet haben zwei Möglichkeiten, ab dem 27. April 2020 um Mitternacht in die Tschechische Republik einzureisen: Einreise in eine 14-tägige Quarantäne oder Vorlage eines von einem Arzt oder einer Gesundheitsbehörde ausgestellten Testzertifikats, welches bestätigt, dass sie auf COVID-19 mit einem negativen Ergebnis getestet wurden. Der Test darf nicht älter als vier Tage sein und wird von der Person auf eigene Kosten durchgeführt. "Wir wollen es den Menschen so einfach wie möglich machen in die Tschechische Republik zurückzukehren. Ich habe die Möglichkeit befürwortet, die Quarantäne zu vermeiden, nachdem ich den Test langrfristig als Maßnahme durchgesetzt habe, um unsere schrittweise Rückkehr zum Regime vor der Pandemie fortzusetzen ", sagte Innenminister Jan Hamáček (CSSD). Grenznahe Studenten können jetzt jeden Tag in das und aus dem Land reisen, in dem sie studieren. Sie vermeiden die Quarantäne, indem sie beim Überqueren der Grenze alle 14 Tage einen Test einreichen, der nicht älter als vier Tage ist.

Diese Möglichkeit, täglich zu reisen und ohne Quarantäne zurückzukehren, wird auch ab Montag Pendlern angeboten, wenn der Test bestanden wird. Die Verpflichtung, in
14-Tage-Zeiträumen zu reisen, entfällt daher.

Für grenzüberschreitende Mitarbeiter in den Bereichen Gesundheitswesen, IRS, Sozialdienste und kritische Infrastruktureinrichtungen gilt weiterhin das Recht, bei der Rückkehr ohne Quarantäne zu reisen. Daher müssen sie nicht einmal einen negativen Test einreichen. Gleiches gilt für Mitarbeiter im internationalen Frachtverkehr, Diplomaten oder grenzüberschreitend Reisende in außerordentlichen Fällen für einen zeitraum von weniger als 24 Stunden.

Der Beschluss erweitert auch die Kategorien von Ausländern, die in die Tschechische Republik einreisen können. Nunmehr können unter bestimmten Bedingungen auch EU-Bürger mit der Absicht wirtschaftlicher Betätigung einreisen oder Hochschulstudenten aus EU-Staaten.

Quelle: Pressemitteilung Tschechisches Innenministerium vom 27.04.2020