Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von Europäischen Forschungsprojekten zu Pilotstudien für Präventionsstrategien mit Bezug zu Neurodegenerativen Erkrankungen im Rahmen des "EU Joint Programme – Neurodegenerative Disease Research" (JPND)
Vom 5. Dezember 2013
Im Rahmen des JPND wird daher die vorliegende, länderübergreifende Bekanntmachung veröffentlicht, um interdisziplinäre Forschung zu Proof-of-Concept und Designentwicklung von multimodalen Präventionsstrategien im Zusammenhang zu neurodegenerativen Erkrankungen zu ermöglichen.
Alle Vorgaben und Hinweise zu diesen Förderrichtlinien sind auch im zugrundeliegenden englischsprachigen Call Text
(http://www.neurodegenerationresearch.eu/initiatives/annual-calls-for-proposals/open-calls/preventive-strategies-2013) einsehbar. Weitere Informationen sind auch beim Projektträger erhältlich (siehe Nummer 7.1).
Ziel der Bekanntmachung ist die Förderung einer begrenzten Anzahl innovativer, multinationaler und multidisziplinärer Verbundvorhaben zur Umsetzung von Pilotinitiativen mit dem Ziel, Präventionsstrategien zu entwickeln. Vorhaben können neue Forschungsansätze für multimodale präventive Interventionen, einschließlich kulturspezifischer Aspekte, Harmonisierungsinitiativen sowie Proof-of-Concept und Machbarkeitsstudien umfassen. Projektanträge können auch die wissenschaftliche Evaluation von Interventionen sowie die Validierung von Outcome-Parametern enthalten.
Gefördert werden können Vorhaben zu den unten genannten neurodegenerativen Erkrankungen. Ansätze, die sich primär auf andere Erkrankungen mit einer neurodegenerativen Komponente beziehen, sind nicht Gegenstand der Förderung. Die Antragstellenden sollten berücksichtigen, inwieweit ihre Forschungsergebnisse über die zu untersuchende Fragestellung, Erkrankung oder Intervention hinaus verallgemeinert oder übertragen werden können.
Der Arbeitsplan soll klar definierte Ziele sowie innovative und ambitionierte Ansätze umfassen. Die Ziele müssen innerhalb einer Zeitspanne von drei Jahren realisierbar sein. Der Mehrwert zu bereits vorhandenen Aktivitäten muss dargestellt werden. Außerdem muss dargelegt werden, inwiefern durch die geplanten Arbeiten das Verständnis für oder die Behandlung von neurodegenerativen Erkrankungen europaweit verbessert werden kann. Die Antragsstellenden müssen aufzeigen, dass sie angemessenen Zugang zu projektrelevanten, gut charakterisierten Patientengruppen, Biomaterialien oder benötigten Infrastrukturen haben. Es wird außerdem erwartet, dass vorhandene Daten, Biomaterialien oder Tiermodelle zusammengeführt und gemeinsam genutzt werden.
Es werden nur transnationale Verbundvorhaben gefördert; eine gemeinschaftliche Bewerbung aller an einem Verbund teilnehmenden wird vorausgesetzt. Ein Antrag muss mindestens drei und darf höchstens sechs Verbundpartner bzw. -partnerinnen beinhalten, die Förderung beantragen. An einem Forschungsverbund müssen geförderte Verbundpartner bzw. -partnerinnen aus mindestens drei verschiedenen der in Nummer 1.1. aufgeführten Länder beteiligt sein. Darüber hinaus können auch durch JPND nicht geförderte Kollaborationspartner bzw. -partnerinnen an den Verbundvorhaben teilnehmen. Dies kann z. B. solche aus einem der in Nummer 1.1 nicht aufgeführten Länder oder solche aus den unter Nummer 1.1 genannten Ländern, die jedoch keine eigene Förderung beantragen, umfassen.
Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.
In der ersten Verfahrensstufe ist dem "Joint Call Sekretariat" zunächst eine gemeinsame, formlose Projektskizze für das geplante Verbundvorhaben einzureichen. Diese soll alle notwendigen Informationen enthalten, um dem Kreis der begutachtenden Personen eine abschließende fachliche Stellungnahme zu erlauben.
Die Vorhabenübersicht und die Projektskizze können
bis spätestens 20. Februar 2014
beim "Joint Call Sekretariat" elektronisch eingereicht werden. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Dokumente können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Bei verspäteter Einreichung wird dringend die vorherige Kontaktaufnahme mit dem "Joint Call Sekretariat" empfohlen. Eine Vorlage per E-Mail oder Telefax ist nicht möglich. Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf Förderung abgeleitet werden.