Richtlinie zur Förderung von Forschungsvorhaben zur Entwicklung und Erprobung von Kurationskriterien und Qualitätsstandards von Forschungsdaten im Zuge des digitalen Wandels im deutschen Wissenschaftssystem

18.06.2018

Vom 29. Mai 2018 - Abgabe 7. September 2018, 12.00 Uhr

1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Förderziel und Zuwendungszweck

Die Digitalisierung in der Wissenschaft eröffnet neue Forschungsmethoden und neue Möglichkeiten der Zusammenarbeit. Während auf der Ebene der Fachzeitschriften Maßnahmen zur Auswahl und Qualitätssicherung von Fachbeiträgen geläufig sind, sind auf der Ebene Forschungsdaten noch keine solchen systematischen Maßnahmen etabliert. Auch in Anbetracht der Archivierung immer größerer Mengen von Forschungsdaten werden das Kuratieren von Forschungsdaten – also die Aufbereitung, das Verwalten und Vorhalten von Forschungsergebnissen – sowie qualitätssichernde Maßnahmen in der Behandlung von Forschungsdaten zu zentralen Herausforderungen der einzelnen ­Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler wie auch der Forschungseinrichtungen.

Die Forschenden stehen vor der Aufgabe, Forschungsdaten unter Berücksichtigung von Authentizität, Integrität und Verständlichkeit nach systematischen Kriterien auszuwählen und aufzubereiten. In diesem Zusammenhang muss der Frage nachgegangen werden, was im jeweiligen Forschungsbereich die Qualität von Daten ausmacht und unter welchen Bedingungen aus vorhandenen Datensätzen belastbare Erkenntnisse in neuen Forschungszusammenhängen gewonnen werden können. Auch muss vor dem Hintergrund der Digitalisierung geprüft werden, ob bestehende Qualitätsstandards und qualitätssichernde Maßnahmen noch ausreichen, wenn Forschungsdaten in größerem Maßstab über Repositorien geteilt werden und wie gegebenenfalls Verbesserungen dieser Standards vorgenommen werden können. Schließlich sollen Forschungsdaten nicht länger nur im Hinblick auf den monodisziplinären wissenschaftlichen Nutzwert, sondern auch in Bezug auf andere Fachrichtungen und auf nichtwissenschaftliche Dimensionen wie wirtschaftliche Verwertung, gesamtgesellschaftliche Bedarfe oder eine kulturelle Bedeutung hin kuratiert und qualitäts­gesichert werden.

Diesen Herausforderungen wurde bislang nicht in vollständigem oder systematischem Umfang, sondern nur in Ausnahmefällen begegnet. Mit der vorliegenden Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) sollen diese Herausforderungen nunmehr in der Breite und in der Praxis bewältigt werden können. Zuwendungszweck ist es, wissenschaftliche Kurationsmechanismen, Qualitätsstandards und qualitätssichernde Maßnahmen gezielt und systematisch in allen Fachrichtungen voranzutreiben. Die Zuwendungsempfänger sollen befähigt werden, für ihre Verbünde maßgebliche Kurationskriterien und Qualitätsstandards zu entwickeln oder weiterzuentwickeln, zu erproben und zu etablieren. Grenzen der Qualitätssicherung sowie Auswirkungen auf die Selbstkontrolle (gute wissenschaftliche Praxis) sollen ebenfalls aufgezeigt werden. Zielgruppe der Förderung sind Zusammenschlüsse von wissenschaftlichen Akteuren, die für ihr Forschungsumfeld eine relevante Reichweite oder im Idealfall strukturprägende Wirkungen versprechen. Dies können beispielsweise bereits existierende Forschungsverbünde und -konsortien sein, die ihre Teildisziplin inhaltlich abdecken oder bereits organisationsübergreifende und für die Teildisziplinen relevante Maßnahmen zum Management von Forschungsdaten unternommen haben.

Gefördert werden Einzel- und insbesondere Verbundprojekte von Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Die Förderung darf auf bestehende und in der Vergangenheit erfolgreiche Forschungsverbünde und -kollaborationen aufsetzen. Ausdrücklich erwünscht sind Vorhaben, deren Zusammensetzung und Ausrichtung eine hohe Verzahnung innerhalb ihres wissenschaftlichen Umfelds erkennen lassen.

Mit Hilfe der Maßnahme verfolgt das BMBF das Ziel, die Leistungsfähigkeit der Wissenschaftsdisziplinen in Bezug auf ihre datenbasierte Forschung breitenwirksam zu fördern. Die Förderung zielt darauf ab, für wissenschaftliche Teil­disziplinen oder inhaltliche Zusammenschlüsse von Forschungsgruppen über bislang existierende Einzelfälle hinaus qualitätssichernde Maßnahmen und Kurationskriterien zu entwickeln, zu verbessern und zu erproben, ohne dabei ­jedoch im Kern die eigentliche wissenschaftliche Arbeit oder den Aufbau oder den Betrieb von Datenrepositorien oder -rechnern zu fördern. Kuratierte und qualitätsgesicherte Forschungsdaten sollen leichter reproduziert und überprüft werden können. Zudem sollen kuratierte und qualitätsgesicherte Forschungsdaten leichter nachgenutzt und in neuen wissenschaftlichen wie auch außerwissenschaftlichen Zusammenhängen besser verwendet werden können. [...]

Quelle: Bekanntmachung des BMBF vom 13. Juni 2018; Bundesanzeiger vom 29. Mai 2018

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie unter www.bmbf.de/foerderungen.

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