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Richtlinie zur Förderung von Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet „Mensch-Technik-Interaktion für digitale Souveränität“

18.03.2019
Abgabetermin: 03. Juni 2019

1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

Die vorliegende Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) erfolgt auf der Grundlage des BMBF-Forschungsprogramms zur Mensch-Technik-Interaktion (MTI) „Technik zum Menschen bringen“. Ziel der Bekanntmachung ist es, innovative Forschungs- und Entwicklungsvorhaben der MTI zu fördern, die Innova­tionsimpulse für nutzerorientierte, wettbewerbsfähige Produkte geben, welche den Nutzern zu einem aufgeklärten Umgang mit digitalen Inhalten verhelfen und sie zu einer reflektierten Entscheidung bezüglich der Verwendung ihrer personenbezogenen Daten motivieren.

Auf Basis des MTI-Forschungsprogramms werden in dieser Bekanntmachung Fragen des Themenfeldes „Digitale Gesellschaft“ adressiert. Mit Hilfe neuer Interaktionsformen zwischen Mensch und Technik sollen die Generierung und die Verwendung von Daten für Nutzerinnen und Nutzer besser nachvollziehbar gemacht werden, so dass reflektierte Entscheidungen im Umgang mit digitalen Anwendungen einfacher möglich sind. Über das Konzept der „Informierten Einwilligung“ hinausgehend, sollen Nutzende dazu befähigt werden, ein Datenbewusstsein zu entwickeln und kompetente Entscheidungen im digitalen Raum zu treffen. Neben einer besseren Verständlichkeit und einer erleichterten Steuerung der Datenverwendung ist das Ziel der digitalen Souveränität auch die Vermittlung von Kompetenzen sowie kritischer Reflexionsfähigkeit im Umgang mit digitalen Technologien.

Die sichere, transparente und kontrollierbare Verarbeitung personenbezogener Daten durch digitale Anwendungen ist ein hochaktuelles Thema in der öffentlichen Diskussion. Mit der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) ist rechtlich ein erster Schritt im Interesse der Nutzenden getan. Die derzeitige Umsetzung der Vorgaben an der Schnittstelle zwischen Mensch und Technologie ist hingegen noch nicht befriedigend gelöst. Damit Unternehmen ihre digitalen Produkte oder Dienstleitung erfolgreich am Markt platzieren können, sind neue Formen der MTI gefordert. Die Bekanntmachung möchte die Interessen und Rechte der unterschiedlichen Beteiligten zueinander in Beziehung setzen und zu Lösungen anregen, die für Nutzende und Unternehmen vorteilhaft sind.

Die geförderten Projekte sollen sich am Ansatz der integrierten Forschung orientieren, der wissenschaftlich eine enge interdisziplinäre Zusammenarbeit sowie die Integration zivilgesellschaftlicher Akteure erfordert. Die integrierte Forschung beinhaltet eine konsequente Einbindung von Nutzenden sowie einen reflektierten und gestaltenden Umgang mit ethischen, rechtlichen und sozialen Implikationen. Um das vorhandene Innovationspotenzial des deutschen Mittelstands stärker zu nutzen und auszubauen, sollen Start-ups sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) durch die Bekanntmachung ausdrücklich motiviert werden, sich an den Projekten zu beteiligen.

1.1 Förderziel und Zuwendungszweck

Mit der zunehmenden Digitalisierung und Vernetzung geht die Generierung sowie De- und Rekontextualisierung erheblicher Datenmengen einher. Diverse Endgeräte führen persönliche Daten zusammen und bieten Unternehmen die Möglichkeit, ein komplexes Profil der Nutzenden und deren Umgebung zu erstellen. Diese Entwicklung ist insbesondere im Bereich neuer, interaktiver Systeme zu beobachten – etwa in emotionssensitiven oder adaptiven Systemen, in der Mensch-Robotik-Kollaboration, in Smart Homes oder bei Wearables. Auf Seiten der Nutzenden kann es zu Akzeptanzproblemen kommen, weil sie in der Interaktion mit den Systemen nicht verstehen, welche personenbezogenen Daten über sie erfasst werden und welche Konsequenzen dies für sie hat. Einverständniserklärungen werden abgesendet, ohne dass die Inhalte der umfangreichen Datennutzungserklärungen gelesen und verstanden wurden. Nutzerinnen und Nutzer geben daher häufig keine echte, reflektierte Einwilligung in die Nutzung ihrer Daten.

Auch auf Seiten der Technologieanbieter können – verstärkt durch neue Datenschutzregulierungen – erhebliche Verunsicherungen entstehen. Sie befürchten, ihre Produkte könnten aufgrund von mangelndem Vertrauen oder geringer Akzeptanz nur zögerlich genutzt werden. Es fehlen momentan noch nutzerfreundliche Wege, um informierte Ein­willigungen in die Datennutzung durch eine geeignete Interaktionsgestaltung sicherzustellen. Auch fehlen den An­bietern Konzepte, um über lernförderliche Rückmeldungen Einfluss auf die digitale Souveränität der Nutzenden nehmen zu können. Diese sollen komplexe Sachverhalte anschaulich machen, Nutzende anleiten, die Nutzungsoptionen auch wirklich zu verstehen, und das Verständnis vielleicht sogar zu überprüfen. Sie können auch dazu anregen, das eigene Wissen zu erweitern, und dazu befähigen, sich auch langfristig Fertigkeiten im Umgang mit neuen Technologien selbst anzueignen. Produkte, die diese Anforderungen erfüllen, könnten auch auf dem internationalen Markt einen erheblichen Wettbewerbsvorteil schaffen. ...Mehr

Quelle: Bekanntmachung des BMBF vom 27. Februar 2019; Bundesanzeiger vom 01. März 2019