1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Zuwendungszweck
Trotz großer Fortschritte in dem Verständnis der zugrunde liegenden Mechanismen stellen Krebserkrankungen europaweit immer noch die zweithäufigste Todesursache dar. Nahezu jede zweite Person erkrankt im Laufe ihres Lebens an Krebs. Die Erkrankung wird häufig erst in einem fortgeschrittenen Stadium erkannt und ist dann nur wenig erfolgreich therapierbar. Aus diesen Gründen ist es von großer Bedeutung, Krebserkrankungen zu erforschen und die Ergebnisse in verbesserte präventive, diagnostische und therapeutische Maßnahmen zu übertragen.
Vor diesem Hintergrund wurde das Netzwerk ERA-NET TRANSCAN (ERA-NET for Translational Cancer Research) gegründet, das durch die Europäische Kommission gefördert wird. Ziel von TRANSCAN ist es, die Forschungsaktivitäten und -programme der beteiligten europäischen Länder auf dem Gebiet der translationalen, krankheitsbezogenen Krebsforschung zu koordinieren (http://www.transcanfp7.eu/).
Diese transnationale gemeinsame Bekanntmachung wird zum Thema "Entwicklung von minimalen und nicht-invasiven Methoden zur Erkennung von Frühstadien und/oder Progression von Krebs" durchgeführt. Die im Folgenden aufgeführten nationalen oder regionalen Förderorganisationen haben ihre Beteiligung an dieser Bekanntmachung zugesagt:
Mit dieser Fördermaßnahme wird das Ziel verfolgt, sich ergänzende Expertisen und Ressourcen von einschlägig qualifizierten Arbeitsgruppen aus den teilnehmenden Ländern zusammenzuführen. Durch gemeinsame kooperative Forschungsansätze sollen Fortschritte in der frühen Diagnostik von Krebserkrankungen realisiert werden, die allein auf nationaler Ebene nicht zu erreichen sind.
Zusätzliche wichtige Informationen zu dieser transnationalen Bekanntmachung sind dem englischsprachigen Bekanntmachungstext und den begleitenden Dokumenten zu entnehmen (http://www.transcanfp7.eu/).
Die Bekanntmachung wird zeitgleich von allen Partnerorganisationen in den jeweiligen Ländern veröffentlicht. Für die eigentliche Umsetzung der nationalen Teilvorhaben in einem Verbund gelten die jeweiligen nationalen Richtlinien.
Mit dieser Fördermaßnahme leistet das BMBF einen Beitrag zur Ausgestaltung der Aktionsfelder "Individualisierte Medizin" und "Gesundheitsforschung in internationaler Kooperation" im Rahmenprogramm Gesundheitsforschung der Bundesregierung. [...]
Quelle: Bekanntmachung des BMBF vom 3. Januar 2017/ BAnz vom 17. Januar 2017