1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Zuwendungszweck
Ein Ziel der "Neuen Hightech-Strategie – Innovationen für Deutschland" ist es, gute Ideen schnell in innovative Produkte und Dienstleistungen zu überführen. Ein Weg ist die Kooperation von Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen, die partnerschaftlich und längerfristig "unter einem Dach" an einem gemeinsamen Forschungsthema arbeiten wollen. Im August 2011 startete das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die Förderinitiative "Forschungscampus – öffentlich-private Partnerschaft für Innovationen", um eine neue Kooperationsform zwischen Wissenschaft und Wirtschaft in Deutschland zu unterstützen.
In den von einer unabhängigen Jury im Jahr 2012 ausgewählten und partnerschaftlich organisierten Forschungscampi arbeiten jeweils mindestens eine Hochschule sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Wirtschaftsunternehmen zusammen. Sie bearbeiten gemeinsam Forschungsfelder, die von großer Komplexität, einem hohen Forschungsrisiko oder besonderen Potenzialen für Sprunginnovationen gekennzeichnet sind. Die Arbeiten der Partner basieren dabei auf einem gemeinsam beschlossenen Forschungsprogramm. Die Verlässlichkeit in der mittel- bis langfristigen Zusammenarbeit ist Voraussetzung für das Einbringen der geforderten Eigenbeiträge der beteiligten Partner in Form von Personal, Infrastruktur oder finanziellen Ressourcen. Diese Beiträge dienen der nachhaltigen Sicherstellung der Gesamtfinanzierung eines Forschungscampus.
Ergänzend unterstützt das BMBF die Durchführung konkreter Projekte der Forschungscampi in der anwendungsorientierten Grundlagenforschung. Dafür gilt für jeden Forschungscampus ein Richtwert von bis zu zwei Millionen Euro jährlich über einen Zeitraum von bis zu 15 Jahren. Die Förderung dieser Projekte ist in eine bis zu fünfjährige Förderphase eingebettet. Am Ende einer Förderphase werden die Arbeiten der Forschungscampi, die erreichten Projekterfolge sowie die Planungen und Strategien für die nächste Förderphase von einer unabhängigen Jury begutachtet. Bei erfolgreicher Begutachtung können Projekte für die anschließende, bis zu fünfjährige Förderphase gefördert werden.
Die Auswahl der Forschungscampi ist abgeschlossen. Es können daher solche Forschungscampi eine Projektförderung beantragen, die erfolgreich begutachtet wurden. Die Abgabe des Fortschrittsberichts sowie der Projektskizzen für die nächste Förderphase (siehe Nummer 7) erfolgt spätestens drei Monate vor dem Ende einer Förderphase.
Im Rahmen der weiteren Durchführung dieser Förderinitiative wird das BMBF
Ein Forschungscampus im Sinne dieser Förderrichtlinie führt eine kritische Masse aus Wissenschaft und Wirtschaft für die Forschung zusammen und bearbeitet diese themenzentriert. Er zeichnet sich durch eine Kombination von drei Merkmalen aus:
Generell kann die Forschung in dem Forschungscampus in der gesamten Spanne von der Grundlagenforschung bis an die Schwelle der wettbewerblichen Entwicklung betrieben werden, mit substanziellen Anteilen in der Grundlagenforschung. Darüber hinaus werden komplementäre Ziele verfolgt, wie etwa die Ausbildung und Gewinnung des wissenschaftlichen Nachwuchses, die Weiterbildung von Personal oder auch die Internationalisierung.
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Quelle: Bekanntmachung des BMBF vom 9. Mai 2017, Bundesanzeiger vom 24. Mai 2017