Gefördert werden drei bis vier regional fokussierte Kompetenzcluster mit internationaler Sichtbarkeit und überdurchschnittlichem wissenschaftlichen Output über einen Zeitraum von zwei mal drei Jahren. Die Kompetenzcluster sollen thematisch fokussiert und auf Problemlösungen ausgerichtet sein.
Sie sollen wesentliche Beiträge zu den im Aktionsplan Präventions- und Ernährungsforschung und in der Strategic Research Agenda der JPI HDHL (http://www.healthydietforhealthylife.eu/index.php/about-hdhl/strategic-research-agenda) genannten drängenden gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Fragestellungen leisten.
Ferner sollen sie dazu beitragen, die gesundheitsfördernde Ernährung zu verbessern und das Auftreten ernährungsassoziierter Erkrankungen zu verringern.
Die an einem Kompetenzcluster beteiligten Forschungseinrichtungen sollen ihre strategische Planung strukturieren und fokussieren, um über Fachdisziplinen hinweg und unter Einbezug der Wirtschaft ihrem Kompetenzcluster ein international anerkanntes Alleinstellungsmerkmal zu geben.
Ein Kompetenzcluster sollte folgende Anforderungen erfüllen:
Genderaspekte in der Forschung sollen gestärkt werden und integraler Bestandteil der Forschungsstrategie der Verbünde sein. Genderaspekte sind daher in angemessener Weise zu berücksichtigen. Sind geschlechtsspezifische Aspekte für das Forschungsgebiet bzw. einzelne Forschungsprojekte relevant, müssen diese adäquat berücksichtigt werden. Es ist zu begründen, wenn geschlechtsspezifische Aspekte nicht einbezogen werden sollen.
Es werden interdisziplinäre Forschungs- und Entwicklungskonzepte gefördert, die einen wichtigen Beitrag zur Präventions- und Ernährungsforschung im Hinblick auf ernährungsassoziierte Erkrankungen leisten. Angesprochen werden dabei neben der Ernährungswissenschaft, Biologie und Medizin (z. B. Molekularbiologie, Biochemie, Physiologie, Neurobiologie, Ernährungsmedizin, Innere Medizin, Pharmakologie, Psychologie, Ökologie) die Lebensmitteltechnologie und -analytik sowie die Geistes- und Sozialwissenschaften. Es sollen vorrangig Projektkonzepte vorgeschlagen werden, die ernährungswissenschaftlich relevante Themen aus folgenden Bereichen aufgreifen:
Antragsberechtigt sind deutsche, staatliche und nicht-staatliche Hochschulen, Kliniken und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit FuE-Kapazität in Deutschland, darunter insbesondere auch KMU (die Definition für KMU der Europäischen Gemeinschaft ist unter http://ec.europa.eu/enterprise/policies/sme/facts-figures-analysis/sme-definition/index_de.htm einzusehen).