Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien über "Neue Einsatzmöglichkeiten für vernachlässigte Antibiotika und Charakterisierung von Antibiotika oder Antibiotika-Nichtantibiotika-Kombinationen zur Bekämpfung bakterieller Antibiotikaresistenzen" innerhalb der gemeinsamen Programmplanungsinitiative zur Antimikrobiellen Resistenz "JPIAMR" im Rahmenprogramm "Gesundheitsforschung".
Vom 13. Februar 2015
Vorbemerkungen
Mit diesem Dokument wird die zweite transnationale Förderrichtlinie im Rahmen der gemeinsamen Programmplanungsinitiative zur Antimikrobiellen Resistenz, JPIAMR1, veröffentlicht.
Die folgenden JPIAMR-Partnerorganisationen (nachfolgend "Partner" genannt) haben ihre Teilnahme an der Bekanntmachung erklärt:
Die Regelungen der Nummern 1, 2, 4 und 7 dieser Richtlinien werden inhaltlich und zeitgleich auch von den Partnern in ihren Ländern veröffentlicht, soweit sich die Regelungen nicht auf nationale Bestimmungen beziehen. Dagegen sind die Regelungen der Nummern 3, 5, 6 und 8 spezifisch nur auf potenzielle Antragsteller in Deutschland ausgerichtet. Die Partner veröffentlichen insoweit aber vergleichbare, an das jeweilige nationale Recht angepasste Regelungen.
Neue therapeutische Ansätze werden dringend benötigt, um bakterielle Infektionen einzudämmen und die Gesundheit der Menschen sicherzustellen. Eine schnelle Lösung zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen kann darin bestehen, vernachlässigte und nicht mehr verwendete Antibiotika neu einzusetzen und eine Verbesserung der Wirksamkeit von Antibiotika durch Anwendung in Kombination mit anderen Antibiotika oder einem nicht-antibiotischen Wirkstoff zu erforschen.
Vorrangiges Ziel dieser zweiten gemeinsamen JPIAMR-Förderbekanntmachung ist es, die Ressourcen, Infrastrukturen und Forschungsstärken verschiedener Länder zu bündeln und so Antibiotikaresistenzen zu überwinden. Es sollen multinationale Kooperationen zur Translationsforschung gefördert werden, die mehr erreichen können als einzelne, unabhängig voneinander arbeitende Länder, so dass bakterielle Infektionen besser bekämpft werden können. Mehr
Quelle: Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 13. Februar 2015