Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) von Richtlinien zur Förderung internationaler Verbundvorhaben im Rahmen der "Nationalen Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030" - "Bioökonomie International (Bioeconomy international) 2015"
1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Zuwendungszweck
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt, durch die Förderung von Verbundvorhaben zu Forschung und Entwicklung unter Beteiligung ausländischer Verbundpartner die Umsetzung der "Nationalen Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030" auch im internationalen Kontext zu stärken.
Mit der "Nationalen Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030" sowie der "Nationalen Politikstrategie Bioökonomie" hat die Bundesregierung die Grundlagen für die Vision einer nachhaltigen bio-basierten Wirtschaft bis zum Jahr 2030 gelegt. Die Sicherung der Welternährung, die Produktion von gesunden und sicheren Lebensmitteln, die nachhaltige Gestaltung der Agrarproduktion wie auch die industrielle und energetische Nutzung nachwachsender Rohstoffe fordern die gezielte Nutzung biologischer Ressourcen und Verfahren. Zudem gewinnen der Einsatz biotechnologischer Verfahren und die gezielte Verbesserung von biologischen Produktionssystemen in der Industrie zunehmend an Bedeutung. Unternehmen implementieren zunehmend nachhaltige Prozesse und Produkte, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Die Umsetzung der Bioökonomie darf aber die Anstrengungen zur weltweiten Ernährungssicherung nicht belasten. Dabei zeichnet sich bereits heute in vielen Ländern eine zunehmende Konkurrenz der landwirtschaftlichen Biomasseproduktion für die unterschiedlichen Nutzungskonzepte wie Ernährung der Bevölkerung, industrielle stoffliche Rohstoffgewinnung und Herstellung von Biokraftstoffen ab.
Zur Realisierung der Bioökonomie als bio-basiertes Wirtschaftssystem sind nicht nur nationale und europaweite Initiativen erforderlich. Es bedarf auch einer weltweiten Zusammenarbeit, um die in der "Nationalen Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030" angestrebten Ziele zu verwirklichen. Hier setzt die Fördermaßnahme Bioökonomie International (Bioeconomy international) an. Ziel ist es, durch Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekte in enger Zusammenarbeit mit relevanten ausländischen Partnern zu zentralen Fragestellungen der Bioökonomiestrategie internationale Partnerschaften/Kooperationen zu stärken und weitere aufzubauen. Hierbei sind neben den technologischen Fragestellungen und Entwicklungszielen auch sozioökonomische Aspekte und Systemansätze von Bedeutung.
1.2 Rechtsgrundlage
Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)" und/oder – der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)" des BMBF. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Die Förderung nach dieser Richtlinie erfüllt die Voraussetzungen der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der EU-Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ("Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung" – AGVO) (ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1), und ist demnach im Sinne von Artikel 107 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar und von der Anmeldepflicht nach Artikel 108 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union freigestellt.
Gemäß Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a und b AGVO werden Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem gemeinsamen Markt nicht Folge geleistet haben, von der Förderung ausgeschlossen.
Diese Förderrichtlinie gilt in Verbindung mit der "Nationalen Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030", siehe http://www.bmbf.de/de/1024.php und die dort verknüpften Dokumente.
2 Gegenstand der Förderung
Die nach dieser Richtlinie förderfähigen Vorhaben fallen unter Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbeihilfen gemäß Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe d AGVO.
Quelle: Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) vom 1. April 2015