von | 22.09.202508:30 |
bis | 24.09.202515:00 |
Dauer | 3 Tage |
Name | BioCity |
Anschrift | Deutscher Platz 5a |
Stadt | 4103 Leipzig, Deutschland |
Name | Frau LeubnerACA-pharma concept GmbH |
bianca.leubner@aca-pharma.eu |
Personen, die bestimmte gefährliche Stoffe Gemische in den Verkehr bringen, müssen die Sachkunde gem. §11 der ChemVerbotsV nachweisen. Seit Januar 2025 müssen auch Personen, die Biozidprodukte an Endverbraucher abgeben, die Sachkunde gem. §11 ChemVerbotsV nachweisen (§13 ChemBioDV). Unter diese Personengruppen fallen z.B. Tierärzte, Einzelhändler.
Die ACA vermittelt die relevanten Grundlagenkenntnisse und die aktuellen Änderungen der einschlägigen Rechtsvorschriften. Ebenso versuchen wir auf spezifische Interessen und Bedürfnisse der Teilnehmer einzugehen.
Der Grundlehrgang für die umfassende Sachkunde umfasst 20 Unterrichtseinheiten á 45 Min, die an insgesamt 2,5 Tagen abgehalten werden. Der Grundlehrgang für die eingeschränkte Sachkunde (ohne Biozidprdoukte und Pflanzenschutzmittel) umfasst 16 Unterrichtseinheiten á 45 Min, die an 2 Tagen abgehalten werden.
Im Anschluss an den Unterricht an Tag 3 des umfassenden Grundlehrgangs kann nachmittags die Sachkundeprüfung abgelegt werden. Diese umfasst 40 Fragen (umfassende Sachkunde) oder 30 Fragen (eingeschränkte Sachkunde) des aktuellen Fragenkatalogs des BLAC.