von | 14.06.201617:00 |
bis | 14.06.201618:30 |
Dauer | 2 Stunden |
Name | Chemnitzer FC Stadion an der Gellertstraße |
Anschrift | Gellertstraße |
Stadt | 09130 Chemnitz, Deutschland |
Name | eureos gmbh steuerberatungsgesellschaft rechtsanwaltsgesellschaft |
Telefon | +49 (351) 4976 1500 |
workshop@eureos.de |
Wir laden Sie herzlich zu unserem eureos-Workshop mit dem Themenschwerpunkt "Sponsoring" ein.
Sponsoringaufwendungen sind leider häufig Gegenstand von Prüfungen der Finanzämter, insbesondere dann, wenn Hospitality-Leistungen, VIP-Logen u. ä. zu den Gegenleistungen des Gesponserten zählen.
Werden dann im Rahmen etwa einer Betriebsprüfung die jeweiligen Verträge dem Finanzamt oder auch dem steuerlichen und/oder rechtlichen Berater vorgelegt, so ergeben sich nach deren Durchsicht viele Fragen, viele Diskussionen, viele schlecht oder ungeregelte Themen, viel Ärger… Das Verhältnis zum Gesponserten, als dem vermeintlich Schuldigen, ist nicht selten getrübt, hat der doch häufig den Sponso-ringvertrag entworfen. Letztlich kommt es zwar zu einer Einigung mit dem Finanzamt und es werden Steuernachzahlungen geleistet. Was aber fast immer verbleibt, ist die Erkenntnis, dass die Dinge hätten wohl besser geregelt und vorbereitet werden können.
Unser Workshop soll den Sponsoren einerseits einen Einblick geben, welche Sachverhalte im Rahmen eines Sponsorings steuerlich relevant sind, sei es, dass Einschränkungen hinsichtlich des Betriebsausga-benabzugs bestehen oder dass unmittelbar Steuern ausgelöst werden (z. B. 30 % Pauschalsteuer nach § 37b EStG). Andererseits soll es darum gehen, welche Gestaltungsspielräume bestehen und wie sich Sponsoren diese am besten zu Nutze machen.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Einladung nebst Antwortformular.
Wir laden Sie zudem herzlich zu einer exklusiven Stadionführung ein. Lernen Sie das neue Stadion nach Fertig-stellung des Komplettumbaus aus einer besonderen Perspektive kennen und werfen Sie einen Blick hin-ter die Kulissen.
Die Teilnahme an diesem Workshop ist für Sie kostenfrei. Wir freuen uns auf Sie!
Sponsoringaufwendungen sind leider häufig Gegenstand von Prüfungen der Finanzämter, insbesondere dann, wenn Hospitality-Leistungen, VIP-Logen u. ä. zu den Gegenleistungen des Gesponserten zählen. Werden dann im Rahmen etwa einer Betriebsprüfung die jeweiligen Verträge dem Finanzamt oder auch dem steuerlichen und/oder rechtlichen Berater vorgelegt, so ergeben sich nach deren Durchsicht viele Fragen, viele Diskussionen, viele schlecht oder ungeregelte Themen, viel Ärger … Das Verhältnis zum Gesponserten, als dem vermeintlich Schuldigen, ist nicht selten getrübt, hat der doch häufig den Sponso-ringvertrag entworfen. Letztlich kommt es zwar zu einer Einigung mit dem Finanzamt und es werden Steuernachzahlungen geleistet. Was aber fast immer verbleibt, ist die Erkenntnis, dass die Dinge hätten wohl besser geregelt und vorbereitet werden können. Unser Workshop soll den Sponsoren einerseits einen Einblick geben, welche Sachverhalte im Rahmen eines Sponsorings steuerlich relevant sind, sei es, dass Einschränkungen hinsichtlich des Betriebsausga-benabzugs bestehen oder dass unmittelbar Steuern ausgelöst werden (z. B. 30 % Pauschalsteuer nach § 37b EStG). Andererseits soll es darum gehen, welche Gestaltungsspielräume bestehen und wie sich Sponsoren diese am besten zu Nutze machen.