von | 19.05.201517:00 |
bis | 19.05.201519:30 |
Dauer | 3 Stunden |
Anschrift | Kramergasse |
Stadt | 01067 Dresden, Deutschland |
Name | eureos gmbh |
roundtable@eureos.de |
eureos-Roundtable: Quo vadis Unternehmensnachfolge – Optionen, Erwartungen und Szenarien nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 2014
Dienstag, 19. Mai 2015, 17:00 Uhr – 19:30 Uhr, eureos Dresden, Kramergasse 4, 01067 Dresden
Donnerstag, 21. Mai 2015, 17:00 Uhr – 19:30 Uhr, eureos Leipzig, Nikolaistraße 3 – 9, 04109 Leipzig
Das Erbschaftsteuerurteil des Bundesverfassungsgerichts
Das Bundesverfassungsgericht hat am 17. Dezember 2014 sein Urteil zu dem seit 2009 geltenden Erbschaftsteuergesetz verkündet. Sind die Würfel damit bereits gefallen? Eher nein! Mit dem Urteil wurde dem Gesetzgeber die Aufgabe übertragen, die erbschaftsteuerlichen Begünstigungen für die Übertragung von Unternehmen mit Frist bis Ende Juni 2016 in wesentlichen Punkten anzupassen. Wie dies geschehen soll, ergibt sich aus dem Urteil nicht im Detail, vielmehr werden Richtlinien vorgegeben. Daraus resultiert eine Planungs- und Rechtsunsicherheit für die Steuerpflichtigen, welche dadurch gemildert ist, dass das bisherige Recht vollumfänglich weiter anwendbar sein soll. Ein Risiko bleibt aber in Gestalt einer auf den Tag der Entscheidung rückwirkenden Änderung der Rechtslage in Einzelfällen sogenannter exzessiver Ausnutzung der bisherigen gleichheitswidrigen Regelungen.
Erwartungen und Handlungsoptionen
Welche konkreten Änderungen der erbschaftsteuerrechtlichen Begünstigungen für Unternehmensübertragungen sind zu erwarten? Auf welche Weise können politische, steuerliche und verfassungsrechtliche Erwägungen und Interessen in Einklang gebracht werden? Welche Handlungsoptionen und Spielräume verbleiben dem Steuerpflichtigen in der Übergangszeit bis Ende Juni 2016, was sollte sinnvollerweise getan werden? Diese und weitere Fragen im Hinblick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes sowie weitere steuerliche und rechtliche Aspekte der schenkweisen Übertragung von Unternehmen, auch auf Stiftungen, wollen wir gern mit Ihnen im Rahmen des Roundtable diskutieren.
Zu unserer Veranstaltung sind Sie herzlich eingeladen. Wir würden uns freuen, Sie in Dresden oder Leipzig begrüßen zu dürfen.
Ihre Ansprechpartner:
Arell Buchta, Rechtsanwalt, Steuerberater
Jana Massow, Steuerberaterin
Einladung, Programm und Anmeldung
Bitte teilen Sie uns bis zum 5. Mai 2015 verbindlich mit, ob Sie teilnehmen können.