von | 08.10.202414:00 |
bis | 08.10.202416:00 |
Dauer | 2 Stunden |
Stadt | Online, Deutschland |
Name | Frau HelenaDäsch |
Telefon | +49 69 8306-876 |
Helena.Daesch@vde.com |
Die Digitalisierung im Gesundheitswesen bietet ein enormes Potenzial. Leider häufen sich aber auch die Meldungen über Cybersicherheitsvorfälle in Kliniken. Damit rücken diese medizinischen Einrichtungen als kritische Infrastruktur in den Fokus.
Durch die EU-Richtlinie NIS-2 zur Cybersicherheit ergeben sich auch neue Herausforderungen für die Hersteller von vernetzten Medizinprodukten. Gegenwärtig befindet sich NIS-2 in der nationalen Umsetzung und seit Mai 2024 liegt ein deutscher Gesetzesentwurf vor.
Katharina Klenk-Wernitzki, Elisabeth Kohoutek und Christian Kuß (Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH) werden in unserer Veranstaltung zunächst auf die Versorgung mit Medizinprodukten als Teil der kritischen Infrastruktur und die Cybersicherheit in der Klinik eingehen. Im Zuge dessen stellen die Referierenden auch Best Practices aus ihrer beruflichen Praxis vor.
Angesichts des CrowdStrike-Vorfalls ergeben sich viele offene Fragen in Bezug auf die Haftung sowie die Eingrenzung der Schadensfälle. Im zweiten Vortrag gehen unsere Referierende auf dieses Thema ein und berichten, wie eine Checkliste für die Vertragsgestaltung hier hilfreich sein kann.
Wir freuen uns auf wertvolle Einblicke in dieses wichtige Thema und spannende Diskussionen mit Ihnen.