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6. Live-Webkonferenz: Corona - Austausch über Herausforderungen für die Branche

Datum & Uhrzeit

von29.04.202010:30
bis29.04.202012:00
Dauer2 Stunden

Ort

Stadtonline

Kontakt

NameFrau Vicky Trögerbiosaxony Management GmbH
Telefon+ 49 351 7965602
E-Mailtroeger@biosaxony.com

Um Sie in Zeiten von Corona/Covid-19 bestmöglich zu unterstützen, organisiert biosaxony für Sie regelmäßig einen interaktiven webbasierten Dialog und bietet Ihnen damit eine Plattform zum Austausch und zur Information.

In Kooperation mit unserem Mitglied, der eureos GmbH, möchten wir Sie herzlich zur 6. Webkonferenz zum Thema Staatshaftung - Schadenersatz für Corona-Schäden einladen.

Termin: Mittwoch, den 29. April 2020 // 10:30 – 12:00 Uhr

Referent: Stefan Fenzel (Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht)

Der Corona-Lockdown hat die deutsche Wirtschaft fest im Griff. Trotz umfangreicher staatlicher Soforthilfen und Investitionsprogrammen bedeuten die behördlichen Maßnahmen für viele Unternehmen massive, teils existenzbedrohende wirtschaftliche Einbußen.
Schnell kommt dabei die Frage auf, wer für die entstandenen Einbußen haftet. Muss der Staat für Schäden aufkommen, die durch seine Maßnahmen verursacht werden? Bestehen Entschädigungsansprüche aufgrund der gesetzlichen Einschränkungen? Welchen Umfang dürfen die staatlichen Maßnahmen haben, um die Bevölkerung effektiv vor Infektionen zu schützen, ohne jedoch die damit verbundenen wirtschaftlichen Belastungen aus dem Blick zu verlieren?

Agenda:

  • Überblick über die Rechtsgrundlagen – insbesondere in Mitteldeutschland
  • Überblick zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinsichtlich der Frage der Verfassungsgemäßheit bestimmter Regelungen im Zusammenhang mit COVID-19
  • Entschädigungsregeln nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) für verbotsbedingte Verdienstausfälle
  • Entschädigungsregeln außerhalb des IfSG für rechtmäßige beziehungsweise rechtswidrige Eingriffe in Betriebsabläufe (Betriebsschließungen etc.)
  • Primärrechtsschutz als Voraussetzung für Entschädigungsansprüche?
  • Welches „Sonderopfer“ für die Allgemeinheit ist Betrieben noch entschädigungslos zumutbar?
  • Beachtung von Fristen nach dem IfSG als Voraussetzung für die Geltendmachung von Ansprüchen?

Hinweise:

  • Die Teilnahme am Online-Seminar ist für Sie kostenfrei.
  • Bitte melden Sie sich unter dem hier verlinken Formular oder per E-Mail bei a.doering@eureos.de an. Sie erhalten am 28. April 2020 den Zugangslink zum Online-Seminar per E-Mail.

Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen!