Technologietransfer, Lizenzierung und Kartellrecht

07.04.2014
Veranstaltung zur Neufassung der Europäischen Kartellvorschriften für Technologietransfer zum 1. Mai 2014

Lizenzverträge haben für Technologieunternehmen eine ganz erhebliche wirtschaftliche Bedeutung und ein hohes wirtschaftliches Potential. Zugleich können Lizenzvereinbarungen den Wettbewerb beeinträchtigen und gegen deutsches oder gegen europäisches Kartellrecht verstoßen. Welche Lizenzklauseln kartellrechtlich erlaubt sind und welche nicht, dass bemisst sich in der Praxis im Wesentlichen nach der EU-Gruppenfreistellungsverordnung für Technologietransfervereinbarungen und nach den sog. Technologietransfer-Leitlinien, die die Europäischen Kommission veröffentlicht hat. Die geltenden Regelungen laufen zum 30. April 2014 aus und werden, soweit dies derzeit bekannt ist, durch neue Regelungen ersetzt werden.

biosaxony lädt Sie gemeinsam mit der AG Recht & Steuern am 16. April 2014 recht herzlich zu einer Veranstaltung zum Thema „Technologietransfer, Lizensierung und Kartellrecht - Die Neufassung der Europäischen Kartellvorschriften für Technologietransfer zum 1. Mai 2014“ ein.

Die Veranstaltung vermittelt einen Überblick über die geplanten Änderungen der Europäischen Kartellvorschriften für den Technologietransfer zum 1. Mai 2014.

Die Veranstaltung ist kostenfrei. Um vorherige Anmeldung wird gebeten.

Flyer & Anmeldung (pdf)

Anfahrt (pdf)

Parkmöglichkeiten (pdf)

Veranstaltungsort
ReinraumAkademie GmbH
Rosa-Luxemburg-Straße 12-14
04103 Leipzig
Erdgeschoss, Showroom

Kontakt
Anke Lang
Tel.: 0341 9628 6966
Mail: info@biosaxony.com

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