Richtlinien zur Fördermaßnahme "Validierung des technologischen und gesellschaftlichen Innovationspotenzials wissenschaftlicher Forschung – VIP+"

25.02.2015
Gegenstand der Förderung sind Vorhaben aus allen Forschungsbereichen, die die Machbarkeit und Umsetzbarkeit sowie das Innovationspotenzial von Forschungsergebnissen systematisch unter Beweis stellen und sich in der Validierungsphase befinden

Mit der neuen Hightech-Strategie hat sich die Bundesregierung das Ziel gesetzt, Deutschlands Innovationskraft durch kreative und innovative Antworten auf die drängenden Herausforderungen unserer Zeit weiter zu stärken. Um dieses Ziel zu erreichen, wird der Förderung ein erweiterter Innovationsbegriff zugrunde gelegt, der technologische und gesellschaftliche Innovationen gleichermaßen umfasst.

Auch der Transfer muss breiter angelegt werden. Wissens- und Erkenntnistransfer greift Forschungsergebnisse aus Natur-, Lebens- und Ingenieurwissenschaften wie auch aus Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften auf und erschließt Innovationspotenziale für Wirtschaft und Gesellschaft. Besonders vielversprechend sind interdisziplinäre Ansätze, denn signifikante Innovationen entstehen oft an der Schnittstelle unterschiedlicher Disziplinen, Themen und Perspektiven.

Um signifikante Innovationen zu ermutigen, muss die Brücke zwischen der Forschung und der Verwertung bzw. Anwendung von Forschungsergebnissen weiter gestärkt werden. Dazu muss das Innovationspotenzial von Forschungsergebnissen frühzeitig geprüft und so weit nachgewiesen werden, dass danach eine risikoarme abschließende Entwicklung auch mit finanzieller Beteiligung Dritter möglich wird. Im Sinne der vorliegenden Fördermaßnahme heißt dieser Prozess Validierung.

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Quelle: Bekanntmachung des Bundesministerium für Bildung und Forschung vom 09.02.2015

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