Die vorliegende Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) fokussiert auf Innovationen zur Entlastung von Pflegekräften und pflegenden Angehörigen sowie zur Verbesserung der Lebensqualität Pflegebedürftiger. Damit trägt sie zur Umsetzung des Handlungsfelds „Gesundheit und Pflege“ der Hightech-Strategie 2025 der Bundesregierung (HTS 2025) bei. Sie erfolgt auf der Grundlage des BMBF-Forschungsprogramms zur Mensch-Technik-Interaktion (MTI) „Technik zum Menschen bringen“ im Themenfeld „Gesundes Leben“ und zielt auf einen möglichen Beitrag innovativer robotischer Systeme zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten Pflege. Dabei baut die Bekanntmachung auf den Ansätzen und Ergebnissen der Initiative „Pflegeinnovationen 2020“ auf. Ziel ist es, innovative Forschungs- und Entwicklungsvorhaben der Mensch-Technik-Interaktion zu fördern, welche die Selbstständigkeit und das Wohlbefinden von Pflegebedürftigen stärken, Pflege- und Betreuungskräfte sowie Angehörige physisch und psychisch entlasten und einen Beitrag zu einer qualitätsvollen Pflege leisten. Die Bekanntmachung richtet sich an alle Versorgungsformen für pflegebedürftige Menschen, in welchen pflegerische Handlungen durchgeführt werden − im klinischen Umfeld, in der stationären Langzeitversorgung, in Rehabilitationskliniken, der häuslichen Versorgung und alternativen Wohnformen.
Die zunehmende Alterung der Bevölkerung hat heute schon große Auswirkungen auf die Gesellschaft, insbesondere in Hinsicht auf die Pflege. Künftig ist mit steigenden Pflegebedarfen bei gleichzeitig wachsendem Pflegefachkräftemangel zu rechnen. Vor diesem Hintergrund wird robotischen Systemen das Potenzial zugeschrieben, durch situationsangepasste Unterstützungsleistungen zur Entlastung im pflegerischen Alltag beizutragen.
Aktuelle Studien weisen international über 100 robotische Systeme aus, die derzeit überwiegend in der Entwicklung, seltener in Pilottests und kaum kommerziell erhältlich sind. Am Markt verfügbar sind spezialisierte Anwendungen wie Esshilfen und Tieren nachempfundene Therapieroboter. Komplexere robotische Systeme verharren hingegen noch im Status von Forschungsplattformen. Vielfach sind sie technisch unausgereift, sehr teuer und werden geltenden Sicherheitsanforderungen nicht gerecht.
Zudem fokussiert die Entwicklung robotischer Systeme bislang zu wenig auf spezifische, in der Pflegepraxis bestehende Bedarfe, sondern erfolgt überwiegend entlang des technisch Machbaren. Insgesamt fehlen sowohl Machbarkeits- als auch Wirksamkeitsuntersuchungen zum Einsatz von Robotik in der stationären, ambulanten und häuslichen Pflege. Forschungslücken bestehen außerdem hinsichtlich der Auswirkung robotischer Systeme auf konkrete Pflegetätigkeiten und -prozesse sowie auf die Qualität der Versorgung insgesamt.
Im Fokus dieser Bekanntmachung sind deshalb innovative robotische Systeme, die partizipativ und bedarfsgerecht mit Nutzenden erforscht, im Kontext der Pflege erprobt und angepasst werden. Die zu entwickelnden robotischen Systeme sollen dabei konsequent hinsichtlich ihrer Machbarkeit und Wirksamkeit im Anwendungsbereich Pflege überprüft werden. Ziel ist es, die robotischen Lösungen auf relevante Funktionen und Merkmale für die Pflege auszurichten und künftig in bestehende Prozessketten und Organisationsabläufe zu integrieren. Alle Projektbeteiligten müssen vor diesem Hintergrund sowohl ein klares Verständnis davon entwickeln, für welche Anwendungsfälle in der Pflege der Einsatz von robotischen Systemen sinnvoll sein kann als auch ein gemeinsames Verständnis von „Guter Pflege“ erarbeiten.
Dafür soll der Ansatz der „Integrierten Forschung“ zugrunde gelegt werden. Im Kern geht es dabei um eine Forschungsperspektive, die den Einsatz von Robotik in der Pflege nicht allein als technische Problemstellung begreift, sondern als eine Möglichkeit, Herausforderungen in der Pflege ganzheitlich zu begegnen. Zentrales Merkmal ist die interdisziplinäre Zusammenarbeit, bei der die Partner in Verbundprojekten gemeinsame Forschungsziele verfolgen. Sie schließt auch eine kontinuierliche Nutzereinbindung sowie die Berücksichtigung ethischer, rechtlicher und sozialer Aspekte (ELSI) ein. Außerdem sollen damit bereits während der Laufzeit der Forschungsprojekte geeignete Voraussetzungen für einen künftigen Transfer der robotischen Lösungen in die Pflegepraxis geschaffen werden.
Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften (VV) sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ und/oder – der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ des BMBF. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Nach dieser Förderrichtlinie werden staatliche Beihilfen auf der Grundlage von Artikel 25 Absatz 2 Buchstabe b bis d der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der EU-Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union („Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung“ – AGVO, ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1, in der Fassung der Verordnung (EU) 2017/1084 vom 14. Juni 2017, ABl. L 156 vom 20.6.2017, S. 1) gewährt. Die Förderung erfolgt unter Beachtung der in Kapitel I AGVO festgelegten Gemeinsamen Bestimmungen, insbesondere unter Berücksichtigung der in Artikel 2 der Verordnung aufgeführten Begriffsbestimmungen (vgl. hierzu die Anlage zu beihilferechtlichen Vorgaben für die Förderrichtlinie). ...Mehr...
Quelle: Bekanntmachung des BMBF vom 08. November 2018; Bundesanzeiger vom 14. November 2018