Richtlinie zur Förderung von Forschung in der Palliativversorgung - Versorgungsforschung und klinische Studien

11.12.2015
Ziel der Fördermaßnahme ist insbesondere einen international sichtbaren Beitrag für die Forschung in der Palliativversorgung zu leisten.

 

1  Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1  Zuwendungszweck

Schwerkranke und sterbende Menschen benötigen in ihrer letzten Lebensphase die bestmögliche menschliche Zuwendung, Versorgung, Pflege und Betreuung. Das Palliativ- und Hospizgesetz soll erstmals in Deutschland den Zugang aller Menschen zu Leistungen der palliativmedizinischen Versorgung ermöglichen.

Die kurativ ausgerichtete Behandlung tritt bei schwerkranken und sterbenden Menschen zunehmend in den Hintergrund. Ziel der Betreuung ist es vielmehr, die bestmögliche Lebensqualität für Patientinnen und Patienten zu erreichen. Viele Forschungsfragen sind noch nicht beantwortet. Wichtige Ziele sind die Kontrolle körperlicher Symptome, wie z. B. Schmerz, Dyspnoe und Erschöpfung. Dazu gehören Fragen der Wirksamkeit von Therapien und der Wirkung von Versorgungsmodellen. Gleichermaßen muss auch psychischen und sozialen Forschungsfragen Rechnung getragen werden. Besondere Beachtung soll die Einbindung von Patientinnen und Patienten sowie der Pflegenden und Angehörigen erfahren.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt, unter dem Dach des Rahmenprogramms Gesundheitsforschung der Bundesregierung Fragen zur Palliativversorgung mit unmittelbarem Patientenbezug aufzugreifen und durch Förderung von Forschung zu deren Lösung beizutragen. Ziele der Fördermaßnahme sind einen international sichtbaren Beitrag für die Forschung in der Palliativversorgung zu leisten, zur Verbesserung und Evidenzbasierung der Therapieverfahren beizutragen sowie eine bessere Qualität der Forschung herbeizuführen. Dazu gehören Versorgungsforschung und klinische Studien. Eine weitere Maßnahme zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses im Bereich der Forschung in der Palliativversorgung wird zeitgleich veröffentlicht. [...]

Quelle: Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 25. November 2015; Bundesanzeiger vom 10.12.2015

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