1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen
1.1 Förderziel und Zuwendungszweck
Mehr als vier Millionen Menschen leiden in Deutschland an einer Seltenen Erkrankung. Zu diesen zählen weltweit bis zu 8.000 verschiedene Krankheitsbilder, von denen jeweils höchstens einer von 2.000 Menschen betroffen ist. Oft handelt es sich um sehr schwere Krankheiten, die eine aufwändige Behandlung und Betreuung erfordern. Zudem benötigt die Forschung zu Seltenen Erkrankungen eine Bündelung von Expertise, die meist nur überregional oder international vorhanden ist. Sowohl in Deutschland als auch in der EU ist in den vergangenen Jahren das Bewusstsein für diese besonderen Herausforderungen gewachsen. Deshalb hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Jahr 2010 gemeinsam mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und der Allianz Chronisch Seltener Erkrankungen (ACHSE e.V.) das Nationale Aktionsbündnis für Menschen mit Seltenen Erkrankungen (NAMSE) gegründet, welches 2013 einen Nationalen Aktionsplan für Menschen mit Seltenen Erkrankungen vorgelegt hat. Dieser enthält konkrete Handlungsempfehlungen zum Informationsmanagement, zur Verbesserung der Diagnosestellung, zu Versorgungsstrukturen und zur Erforschung der Seltenen Erkrankungen.
Forschung und Entwicklung liefern einen entscheidenden Beitrag, um die Situation der Betroffenen mittelfristig entscheidend zu verbessern. Wesentliche Voraussetzungen für die effektive Erforschung von Seltenen Erkrankungen sind die Vernetzung von Grundlagenforschung, klinischer Forschung und Versorgungsforschung sowie die Unterstützung interdisziplinärer Kooperationen. Die vernetzte Forschung kann und soll einen essentiellen Beitrag zur Verbesserung der Versorgung der Patientinnen und Patienten leisten.
Das BMBF beabsichtigt daher, Forschungsverbünde zu fördern, die durch eine problemlösungsorientierte und interdisziplinäre Zusammenarbeit neue Erkenntnisse zu Seltenen Erkrankungen erarbeiten. Die Verbünde sollen ein kooperatives und koordiniertes Forschungskonzept verfolgen, das hinsichtlich seines Innovationspotentials überzeugt und kurz- bis mittelfristig auf einen nachhaltigen Effekt für eine bessere Versorgung der Erkrankten zielt.
Die Erforschung Seltener Erkrankungen verspricht nicht nur eine Verbesserung der Situation der betroffenen Patientengruppen, sondern auch modellhafte Erkenntnisse, die auf andere häufigere Erkrankungen übertragen werden können.
Die Fördermaßnahme leistet einen Beitrag zur Ausgestaltung des Aktionsfeldes „Individualisierte Medizin“ im Rahmenprogramm „Gesundheitsforschung“ der Bundesregierung.
1.2 Rechtsgrundlagen
Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie, der §§ 23 und 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften (VV) sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ und/oder der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ des BMBF. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Diese Förderrichtlinie gilt in Verbindung mit dem Rahmenprogramm Gesundheitsforschung, siehe https://gesundheitsforschung-bmbf.de/files/Rahmenprogramm_Gesundheitsforschung.pdf.
Nach dieser Förderrichtlinie werden staatliche Beihilfen auf der Grundlage von Artikel 25 Absatz 2 und Artikel 28 der Verordnung (EU) Nr.651/2014 der EU-Kommission vom 17.6.2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union („Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung" - AGVO) (ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1) in der Fassung der Verordnung (EU) 2017/1084 vom 14.06.2017 (ABl. L 156/1 vom 20.6.2017) gewährt. Die Förderung erfolgt unter Beachtung der in Kapitel 1 der AGVO festgelegten Gemeinsamen Bestimmungen, insbesondere unter Berücksichtigung der in Artikel 2 der Verordnung aufgeführten Begriffsbestimmungen (vgl. hierzu die Anlage zu beihilferechtlichen Vorgaben für die Förderrichtlinie). [...]
Quelle: Bekanntmachung des BMBF vom 5. Februar 2018; Bundesanzeiger vom 26. Februar 2018
Die vollständige Bekanntmachung finden Sie unter www.bmbf.de/foerderungen.