Bekanntmachung
Richtlinie zur Förderung der Zusammenarbeit in Wissenschaft und Forschung zum Thema Ressourcen und Nachhaltigkeit zwischen Europa und der Republik Korea im Rahmen des europäisch-koreanischen EU-Projekts KONNECT. Bundesanzeiger vom 10.11.2015
1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Zuwendungszweck
Die Stärkung der wissenschaftlichen Zusammenarbeit mit der Republik Korea ist eine wichtige Aufgabe in der internationalen Wissenschaftspolitik vieler europäischer Länder und der Europäischen Union (EU). Vor diesem Hintergrund wird das europäisch-koreanische EU-Projekt KONNECT ("Strengthening STI Cooperation between the EU and Korea, Promoting Innovation and the Enhancement of Communication for Technology-related Policy Dialogue") gefördert, das Forschungskooperationen zwischen den europäischen Ländern und der Republik Korea initiieren bzw. intensivieren soll.
Ein Instrument zur Erreichung einer verstärkten Zusammenarbeit ist die Durchführung einer europäisch-koreanischen Förderbekanntmachung ("Joint Call"). Der KONNECT-Joint Call soll europäischen und koreanischen Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftlern die Möglichkeit zur gemeinsamen Arbeit an einem Forschungsthema im Bereich Ressourcen und Nachhaltigkeit geben.
Die Fördermaßnahme erfolgt im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung sowie des BMBF-Aktionsplans "Internationale Kooperation". Ziel und Zweck von Vorhaben der "Projektbezogenen Mobilität" ist die Verknüpfung laufender FuE¹-Vorhaben mit internationalen Projektpartnern. Dadurch soll ein Mehrwert für alle beteiligten Partner generiert werden. Es können sowohl bestehende internationale Kooperationen ausgebaut als auch neue Kooperationen initiiert werden. Die geförderten Vorhaben sollen auch der Vorbereitung von umfangreicheren Antragstellungen in relevanten EU-Programmen dienen.
Bei den gemeinsamen Projekten wird besonderer Wert auf die wissenschaftliche Exzellenz der ausländischen und der deutschen Partner gelegt. Besonders begrüßt wird die Beteiligung von Unternehmen, insbesondere von innovativen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU).
Die folgenden sieben Länder fördern die multilateralen Forschungsprojekte im Rahmen des KONNECT-Joint Call:
Deutschland – Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Republik Korea – National Research Foundation of Korea (NRF)
Republik Korea – Korea Institute for Advancement of Technology (KIAT)
Türkei – Scientific and Technological Research Council of Turkey (TÜBITAK)
Polen – The National Centre for Research and Development (NCBR)
Slowakische Republik – Slovak Academy of Sciences (SAS)
Tschechische Republik – Czech Academy of Sciences (CAS)
Belgien – National Fund for Scientific Research (F.R.S.–FNRS)
Die Rahmenbedingungen dieser multilateralen Fördermaßnahme wurden zwischen den teilnehmenden Ländern vereinbart. Für die Umsetzung der nationalen Projektförderung gelten die jeweiligen nationalen Richtlinien.
1.2 Rechtsgrundlagen
Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)" und/oder – der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)" des BMBF. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. [...]
Quelle: Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 10. November