Richtlinie über die Förderung zum Themenfeld "Photonische Systemlösungen für Medizin und Biotechnologie" im Rahmen des Förderprogramms "Photonik Forschung Deutschland"

15.12.2015
Das BMBF will mit der Fördermaßnahme kooperative, vorwettbewerbliche Verbundprojekte unterstützen, die zu völlig neuen oder wesentlich verbesserten technischen Systemlösungen für Anwendungen insbesondere in den Bereichen Gesundheitsversorgung und Biotechnologie führen und gleichzeitig ein großes Marktpotenzial aufweisen.

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Mit der Bekanntmachung "Photonische Systemlösungen für Medizin und Biotechnologie" verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Ziel, die anwendungsorientierte Erforschung von Lösungsansätzen zu unterstützen, die sich nicht auf einzelne photonische Verfahren beziehen, sondern die als Systemlösungen dem komplexen Charakter vieler Fragestellungen in den Bereichen der medizinischen Diagnostik und Therapie sowie der Biotechnologie gerecht werden. Durch die geplante Forschungsförderung soll der Transfer vom Labor in die Anwendungsbereiche beschleunigt werden, um für die kommenden Herausforderungen gerüstet zu sein, vor denen unsere moderne Industriegesellschaft in Zeiten des demografischen Wandels, zunehmender Globalisierung und wachsender Umweltbelastung steht. Die Gesundheitsversorgung und die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger müssen gesichert und verbessert werden. Hierbei sind ein verantwortungsvoller Umgang mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen und die Etablierung effizienter, bezahlbarer und zuverlässiger Prozesse unumgänglich.

Optische Techniken haben das Potenzial, Messdaten schnell und probenschonend zu erfassen und (biologische) Materialien effizient und gezielt zu bearbeiten. Deshalb stellt die Photonik schon heute vielfach die Grundlage für medizinische Diagnose- und Therapieverfahren sowie für Messmethoden in der Biotechnologie dar. Zahlreiche Fragestellungen sind jedoch so komplex, dass sie nicht allein auf der Basis jeweils einer einzelnen optischen Technologie zu beantworten sind. Hier werden vielmehr Systemlösungen erforderlich. Diese können aus einer Kombination unterschiedlicher optischer Techniken oder einer Kombination optischer Techniken mit anderen Technologien bestehen. Typische Beispiele für solche Lösungsansätze sind integrierte Systeme, die neben den optischen Verfahren über eine eigene Datenverarbeitung verfügen und damit in der Lage sind, komplexe Verfahren zu steuern, oder Systeme, die verschiedene diagnostische und/oder therapeutische Modalitäten in sich vereinen, um Patienten möglichst effizient, minimal-invasiv und schonend untersuchen bzw. behandeln zu können. Herausforderungen bestehen hier u. a. in der Messgeschwindigkeit, Selektivität und Sensitivität, mit der Daten über Vitalparameter, chemische Zusammensetzungen oder die Konzentration spezifischer anorganischer oder organischer Partikel gewonnen, verarbeitet und ausgewertet werden können. Die Photonik kann hier zu Lösungen beitragen; nicht zuletzt in interdisziplinären Ansätzen z. B. mit Bio-, Nano- und Informationstechnologien.

Das BMBF will mit der Fördermaßnahme kooperative, vorwettbewerbliche Verbundprojekte unterstützen, die zu völlig neuen oder wesentlich verbesserten technischen Systemlösungen für Anwendungen insbesondere in den Bereichen Gesundheitsversorgung und Biotechnologie führen und gleichzeitig ein großes Marktpotenzial aufweisen. Kennzeichen der Projekte sind ein hohes Risiko und eine besondere Komplexität der Forschungsaufgabe. Für eine Lösung sind in der Regel inter- und multidisziplinäres Vorgehen und eine enge Zusammenarbeit von Unternehmen, Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen erforderlich. Vorhaben sollen entlang der Wertschöpfungskette strukturiert sein. Die Verbundstruktur soll insbesondere die notwendige Zusammenarbeit zwischen Technologieentwicklern und Anwendern widerspiegeln.

Die Fördermaßnahme ist Bestandteil des Förderprogramms "Photonik Forschung Deutschland" (http://www.photonikforschung.de) und damit Teil der Hightech-Strategie der Bundesregierung. Sie zielt auf Innovation und Wachstum in Deutschland. Der inländischen Verwertung der Projektergebnisse kommt daher besondere Bedeutung zu.

Da Innovations- und Beschäftigungsimpulse gerade auch von Unternehmensgründungen ausgehen, sind solche Gründungen im Anschluss an die Projektförderung des BMBF erwünscht. Der High-Tech-Gründerfonds der Bundesregierung bietet hierzu Unterstützung an. Weitere Informationen finden sich unter http://www.high-tech-gruenderfonds.de.

Im Zentrum der geförderten Arbeiten sollen Forschungs- und Entwicklungs(FuE)-Aktivitäten zu innovativen systemtechnischen Ansätzen für Prädiktion, Prävention und Hygiene, patientennahe Diagnostik sowie Therapie und Therapieunterstützung stehen. Die Arbeiten sollen sich klar von Aktivitäten abgrenzen, die im Bereich der Gesundheitswirtschaft gefördert werden.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinie, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Eingereichte Projektvorschläge stehen zueinander im Wettbewerb.

2 Gegenstand der Förderung

Im Zentrum dieser Fördermaßnahme stehen robuste Systemlösungen für medizinische und biotechnische Anwendungen auf der Basis der Photonik:

  • Photonische Verfahren für die Biotechnologie sowie für die medizinische Prädiktion, Prävention, Diagnostik und Therapie:
    • intelligente, digitale Biophotonik zur Bewältigung hoher Datenraten in Echtzeit,
    • funktionale Bildgebung (qualitativ, quantitativ),
    • multimodale Verfahren (Mikro- und Endoskopie, spektroskopische Verfahren),
    • Kombinationsverfahren zur Therapieunterstützung (Theragnostik) und zur Therapie,
    • lasermedizinische Verfahren z. B. für therapeutische Anwendungen in der Dermatologie, der Ophthalmologie, der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, der (Neuro-)Chirurgie oder für die photodynamische Therapie sowie
    • Verfahren für den Einsatz an Tier- und Tierersatzmodellen.
  • Photonische Verfahren für medizinische Grenzflächen:
    • funktionale und/oder antimikrobiell wirksame Oberflächen, z. B. für die selektive und kontrollierte Anhaftung von Körperzellen oder für therapeutische Anwendungen in der Dermatologie,
    • Sterilisation und Dekontamination von Oberflächen und Volumina für Hygiene und Prävention,
    • hybride Verfahren, z. B. Kombination aus Laser- und Plasmaverfahren, sowie
    • Aufklärung von Wirkmechanismen durch Simulation und Analytik, z. B. quantitative, ortsaufgelöste Bestimmung funktionaler chemischer Gruppen.

Die Maßnahme zielt vor allem auf Systemlösungen mit Perspektiven für den Einsatz im praktischen Kontext, z. B. für die patientennahe (in-vivo-)Diagnostik, für die medizinische Therapie in Klinik und Praxis oder zur Überwachung des aktuellen Gesundheitszustands durch Körpersensoren ("Body Sensing"). Daher können im Rahmen dieser Fördermaßnahme im begrenzten Umfang Vorhaben zur klinischen Erprobung einbezogen werden. [...]

Quelle: Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 26. November 2015; Bundesanzeiger vom 11. Dezember 2015

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