Förderrichtlinien von ausgewählten Schwerpunkten der naturwissenschaftlichen Grundlagenforschung auf den Gebieten "Materialforschung und Strukturbiologie mit Neutronen und Synchrotronstrahlung"

13.03.2015
Förderrichtlinien von ausgewählten Schwerpunkten der naturwissenschaftlichen Grundlagenforschung auf den Gebieten "Materialforschung und Strukturbiologie mit Neutronen und Synchrotronstrahlung" im Rahmen der deutsch-schwedischen Kooperation (Röntgen-Ångström-Cluster)

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt, Vorhaben zu fördern, die der Zielsetzung des deutsch-schwedischen Röntgen-Ångström-Clusters (http://www.rontgen-angstrom.eu/) im Rahmen der naturwissenschaftlichen Grundlagenforschung vor dem Hintergrund des Engagements Deutschlands für die europäischen Großgeräte European Spallation Source in Lund (Schweden) und European XFEL in Hamburg dienen. Insbesondere soll die Zusammenarbeit zwischen wissenschaftlichen Arbeitsgruppen aus Deutschland und Schweden initiiert bzw. weiter ausgebaut werden. Grundlage hierfür bilden das zwischen Deutschland und Schweden geschlossene Memorandum of Understanding (MoU) vom 15. Juni 2009 und die Empfehlungen des begleitenden Lenkungsausschusses.

Es handelt sich hierbei um eine mit dem Schwedischen Wissenschaftsrat (VR) koordinierte Fördermaßnahme. Es ­können ausschließlich binationale Verbundprojekte gefördert werden. Dabei haben die Förderinstitutionen die Absicht, jeweils nur die im eigenen Herkunftsland ansässigen Vorhabenpartner zu fördern.

Die Maßnahme ist auf Vorhaben der naturwissenschaftlichen Grundlagenforschung unter Einsatz ausgewählter, größtenteils durch den Bund finanzierter Großgeräte begrenzt.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Förderung sind Verbundprojekte, die von deutschen und schwedischen Partnern auf den Forschungsgebieten der Strukturbiologie und Materialforschung mit Neutronen und Synchrotronstrahlung gemeinsam durchgeführt werden und der Zielsetzung des Röntgen-Ångström-Clusters dienen. Mehr

Quelle: Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 24. Februar 2015

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