Die in der Bekanntmachung von Richtlinien zur Fördermaßnahme „KMU-innovativ: Biotechnologie – BioChance“ vom 6. September 2007 (BAnz. S. 7493)1, die zuletzt durch die Zweite Änderung der Bekanntmachung von Richtlinien zur Fördermaßnahme „KMU-innovativ: Biotechnologie – BioChance“ vom 11. September 2018 (BAnz AT 20.09.2018 B6)2 geändert worden ist, genannte Formulierung in Nummer 7.2.1 „Projektskizzen können jederzeit eingereicht werden. Bewertungsstichtage für Projektskizzen sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober.“ wird ersatzlos gestrichen. Eine Einreichung von Projektskizzen ist nicht mehr möglich.
Quelle: Bekanntmachung des BMBF vom 24. Januar 2019; Bundesanzeiger vom 12. Februar 2019