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BMBF: Förderung von Projekten zum Thema "Individualisierte Medizintechnik".

18.02.2014
Ziel der Fördermaßnahme ist es, erfolgversprechende Ansätze einer individualisierten Medizintechnik in Zusammenarbeit von Wirtschaft und Wissenschaft zu konkreten Produkt- oder Prozessinnovationen zu entwickeln.

Ziel der Fördermaßnahme ist es, erfolgversprechende Ansätze einer individualisierten Medizintechnik in Zusammenarbeit von Wirtschaft und Wissenschaft zu konkreten Produkt- oder Prozessinnovationen zu entwickeln. In Abgrenzung zu der bereits veröffentlichten Förderbekanntmachung "Innovationen für die Individualisierte Medizin" steht hierbei im Rahmen der vorliegenden Bekanntmachung die Entwicklung medizinisch-technischer Lösungen für individualisierte Behandlungsformen im Vordergrund.

Eine verstärkte Individualisierung von Behandlungsmethoden und Produkten im Bereich der diagnostischen und/oder therapeutischen Intervention mit dem Ziel, das Therapieergebnis durch Einbeziehung individueller Daten des Patienten und seines Umfeldes maßgeblich zu verbessern, bietet große Chancen für eine bessere Patientenversorgung. Die individualisierte Medizintechnik greift diesen Bedarf und die damit verbundenen Potenziale auf.

Indikationsfelder können hierbei die Bereiche Herz- und Gefäßkrankheiten, Adipositas, Atemwegskrankheiten, Diabetes mellitus, Hautkrankheiten/chronische Wundheilungsstörungen, Skelett- und Weichteilerkrankungen und krankheits- oder unfallbedingter Funktionsausfall von Organen sein. Als weitere Bedarfsfelder, in denen die individualisierte Medizintechnik einen Beitrag leisten kann, sind z. B. Autoimmunerkrankungen, rheumatisch-entzündliche Erkrankungen, Infektionen, Schmerzen, neuro-psychiatrische Krankheiten, Demenz oder seltene Krankheiten zu nennen.

Mit der Fördermaßnahme "Individualisierte Medizintechnik" soll in diesen Indikationsfeldern eine anwendungsnahe sowie am Bedarf ausgerichtete Forschung und Entwicklung zu individualisierten Behandlungsformen unterstützt werden.

Gegenstand der Förderung sind industriegeführte, risikoreiche und vorwettbewerbliche FuE-Vorhaben in Form von Verbundprojekten, in denen die Erarbeitung von neuen marktfähigen medizintechnischen Lösungen angestrebt wird. Aus volkswirtschaftlicher Sicht ist ein maßgebliches Ziel der FuE-Verbundprojekte die nachhaltige Stärkung der Unternehmen am Markt durch die standortbezogene Umsetzung der FuE-Ergebnisse in innovative Produkte aus dem Bereich der Medizintechnik. Zusätzliches Ergebnis der Verwertung können Dienstleistungen oder andere Güter der Gesundheitswirtschaft sein. Die FuE-Vorhaben müssen der individualisierten Medizintechnik zugeordnet und für die Positionierung der beteiligten Unternehmen am Markt von Bedeutung sein.

Die vorliegende Förderrichtlinie spricht medizintechnische Lösungen an, die durch Individualisierung einen Mehrwert innerhalb der Versorgungskette Diagnose - Therapie - Nachsorge/Rehabilitation erbringen.

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (mit Sitz und überwiegender Ergebnisverwertung in Deutschland), Hochschulen, forschende Kliniken und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

Weitere Informationen und thematische Schwerpunkte

Quelle: Bekanntmachung des BMBF vom 03.02.2014