BMBF: Förderrichtlinien für ein „Deutsches Netzwerk für Bioinformatik-Infrastruktur“

16.07.2013
Mit der vorliegenden Fördermaßnahme soll die nationale Wissenschaftlergemeinde stärker vernetzt wer

Mit der vorliegenden Fördermaßnahme soll die nationale Wissenschaftlergemeinde stärker vernetzt werden, die bisher aufgebauten Expertisen und Ressourcen auf diesem Gebiet gebündelt, koordiniert und an den gesteigerten Bedarf angepasst werden sowie eine nachhaltige Bereitstellung von Infrastruktur unterstützt werden.

Hierzu beabsichtigt das BMBF die Etablierung eines "Deutschen Netzwerkes für Bioinformatik-Infrastruktur", das aus einer Reihe gut ausgestatteter und vernetzter Leistungszentren mit einer entsprechenden Koordinierungsstruktur bestehen soll, und die Aufgabe hat, bioinformatische Dienstleistungen anzubieten und diese kontinuierlich weiterzuentwickeln.

Das Netzwerk soll  den effizienten Einsatz von Zukunftstechnologien in allen Bereichen der lebenswissenschaftlichen Forschung sichern und damit die Wettbewerbsfähigkeit des Forschungsstandorts Deutschland verbessern. Es unterstützt die Erreichung der Ziele des Rahmenprogramms Gesundheitsforschung der Bundesregierung und der Nationalen Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030 im Sinne einer Querschnittstechnologie.

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Diese Förderrichtlinien gelten in Verbindung mit dem Rahmenprogramm Gesundheitsforschung, siehe http://www.gesundheitsforschung-bmbf.de/media/Gesundheitsforschungsprogramm.pdf.

Der Aufbau des Netzwerkes erfolgt in 2 Antrags- bzw. Förderphasen. Zunächst werden in einem Wettbewerbsverfahren zur Beantragung der Konzipierungsphase (s. 7.2.1.) die am besten geeigneten Leistungszentren ausgewählt. In der sich  anschließenden 6-monatigen Konzipierungsphase entwickeln diese ausgewählten Leistungszentren gemeinsam ein Konzept für ein "Deutsches Netzwerk für Bioinformatik-Infrastruktur". Im Falle der positiven Begutachtung und Bewilligung dieses Konzeptes startet  die Etablierungsphase (s. 7.2.2.), in der die Aktivitäten zum Aufbau des Netzwerkes aufgenommen werden. Die Förderung der Etablierungsphase beträgt in der Regel 5 Jahre. Nach 3 Jahren erfolgt eine Zwischenevaluierung, bei der von den Mitgliedern des Netzwerkes auch ein Verstetigungskonzept vorgelegt werden muss.

Antragsberechtigt sind deutsche staatliche und nicht-staatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, wissenschaftliche Arbeitsgemeinschaften mit eigener Rechtsperson sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) ist ausdrücklich erwünscht. Die Definition der Europäischen Gemeinschaft für KMU ist im Internet einzusehen unter http://ec.europa.eu/enterprise/policies/sme/facts-figures-analysis/sme-definition/index_en.htm und http://ec.europa.eu/enterprise/policies/sme/files/sme_definition/sme_user_guide_de.pdf.

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger Jülich zunächst Projektskizzen vorzulegen. Diese sollen alle notwendigen Informationen enthalten, um dem Gutachterkreis eine abschließende fachliche Stellungnahme zur Auswahl der Leistungszentren für die Konzipierungsphase zu erlauben.

Die Eingaben im Internet-Portal ptoutline können bis zum 12.9.2013 eingereicht werden. Das Internet-Portal wird mit Ablauf der Einreichungsfrist geschlossen.

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