Die Gesundheit aller Bevölkerungsgruppen zu stärken und zu erhalten ist das Ziel der Prävention und Gesundheitsförderung. Hierdurch sollen lebensstil- und umweltassoziierte Erkrankungen verringert, in ihrem Verlauf gemildert sowie aufwendige und kostenintensive kurative und rehabilitative Maßnahmen reduziert werden. Prävention kann jedoch nur dann nachhaltig wirken, wenn die Lebensbedingungen der Menschen effektiv gesundheitsförderlich gestaltet und ihre Gesundheitskompetenzen gestärkt werden. Dies erfordert partizipativ angelegte Maßnahmen, die ihre Zielgruppen – und andere relevante Akteure – frühzeitig einbinden.
Um die Nachhaltigkeit und Wirksamkeit von verhaltens- sowie verhältnisorientierter Primärprävention und Gesundheitsförderung bemessen zu können, bedarf es der Erforschung insbesondere von Langzeiteffekten bereits implementierter Maßnahmen. Zudem ist es erforderlich, genau zu analysieren, wie Präventionsmaßnahmen unter verschiedenen Rahmenbedingungen wirken. Dies ist entscheidend für den erfolgreichen Transfer wirksamer Maßnahmen in die Breite. Denn Unterschiede in den Alltagsbedingungen und in der Struktur der Zielgruppen können dazu führen, dass bewährte Präventionsprogramme doch nicht immer die erhoffte Wirkung erzielen. Daraus ergibt sich der Bedarf, auch den Transfer von Präventionsmaßnahmen wissenschaftlich zu unterstützen.
Ziel dieser Fördermaßnahme ist es, die Evidenzbasierung der Präventionsforschung und deren Ergebnistransfer zu stärken. Es sollen wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse zur Primärprävention und Gesundheitsförderung in unterschiedlichen Lebenswelten und zum Transfer von Forschungsergebnissen in den Alltag generiert werden.
Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ und/oder der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ des Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Diese Förderrichtlinie gilt in Verbindung mit dem Rahmenprogramm Gesundheitsforschung, siehe https://gesundheitsforschung-bmbf.de/files/Rahmenprogramm_Gesundheitsforschung.pdf.
Nach dieser Förderrichtlinie werden staatliche Beihilfen auf der Grundlage von Artikel 25 Absatz 2 und Artikel 28 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der EU-Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union („Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung“ – AGVO) (ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1) in der Fassung der Verordnung (EU) 2017/1084 vom 14. Juni 2017 (ABl. L 156 vom 20.6.2017, S. 1) gewährt. Die Förderung erfolgt unter Beachtung der in Kapitel 1 AGVO festgelegten Gemeinsamen Bestimmungen, insbesondere unter Berücksichtigung der in Artikel 2 der Verordnung aufgeführten Begriffsbestimmungen (vgl. hierzu die Anlage zu beihilferechtlichen Vorgaben für die Förderrichtlinie).
In den geförderten Projekten sollen Forschungsfragen bearbeitet werden, die eine hohe Relevanz für die Erhaltung der Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland aufweisen. Die Fördermaßnahme ist in vier Module unterteilt.
Modul 1: Systematische Übersichtsarbeiten nach internationalen Standards
Gefördert werden systematische Übersichtsarbeiten, die die Wirksamkeit von komplexen und lebensweltbezogenen Maßnahmen der Primärprävention und Gesundheitsförderung in definierten Interventionsbereichen behandeln. Ziel ist es, die weltweit vorhandenen wissenschaftlichen Erkenntnisse zu der jeweiligen Fragestellung zu sammeln, zu analysieren und daraus Schlussfolgerungen zu ziehen. Die zu fördernden Übersichtsarbeiten müssen auf systematischen Recherchen basieren, Ein- und Ausschlusskriterien klar definieren und eine systematische Bewertung der Qualität der Studien und ihrer Ergebnisse beinhalten. Die systematischen Übersichtsarbeiten sollen darauf ausgerichtet sein, Evidenz für Maßnahmen aufzuzeigen, die für das deutsche System von hoher Relevanz und in Deutschland umsetzbar sind. Von besonderem Interesse sind u. a. Übersichtsarbeiten zu komplexen und lebensweltbezogenen Maßnahmen der Primärprävention und Gesundheitsförderung in den Handlungsfeldern Ernährung, Bewegung, psychische Belastungen, Rauchen oder Alkoholkonsum und zu Aspekten der sozial bedingten gesundheitlichen Ungleichheit. Relevante Settings sind u. a. Kindertagesstätten, Betriebe, Schulen, Städte/Stadt(teile) oder Pflegeeinrichtungen.
Modul 2: Konfirmatorische Studien zur Wirksamkeit von komplexen und lebensweltbezogenen Maßnahmen der Primärprävention und Gesundheitsförderung
Gefördert werden konfirmatorische, multizentrische Studien zur Wirksamkeit komplexer und lebensweltbezogener Maßnahmen unter Alltagsbedingungen. Die Studien müssen eine konkrete Intervention beinhalten, deren praktische Durchführung jedoch nicht Gegenstand der Förderung ist. Ziel der Studien ist es, die in vorhergehenden Studien erzielten Erkenntnisse zu validieren. Jede Studie muss eine konfirmatorische Zielsetzung mit sorgfältig geplantem Studiendesign aufweisen. Die benötigten Fallzahlen sind exakt zu begründen. Die Studien sollen untersuchen, ob die in der Ausgangsstudie gemessenen Effekte auch in anderen Kontexten – etwa im ländlichen anstatt im städtischen Raum – und an anderen Populationen replizierbar sind. Die Studien können eine Replikation der ursprünglichen Studie darstellen, indem sie neue Daten mit demselben Studiendesign erheben. Sie können auch neue Daten mit einem abweichenden Studiendesign erheben, wobei die grundlegende Forschungsfrage jedoch dieselbe ist. Die Studien müssen eine hohe externe und interne Validität aufweisen.
Für alle im Modul 2 und 3 zu fördernden Studien gilt:
Modul 3: Nacherhebungsuntersuchungen von abgeschlossenen Evaluationsstudien
Trotz zahlreicher existierender Programme und Maßnahmen in der Primärprävention und Gesundheitsförderung ist deren mittel- und langfristige Wirkung vielfach noch unklar. Für die Entwicklung einer hochwertigen Evidenz in diesem Bereich ist die Erhebung von Langzeiteffekten demnach von zentraler Bedeutung. In wissenschaftsinitiierten Studien sollen daher langfristige Wirkungen von bereits implementierten Maßnahmen der Primärprävention und Gesundheitsförderung unter Alltagsbedingungen erforscht werden. Hierzu sollen neben den Individualeffekten (Verhaltensänderungen) auch Strukturentwicklungen (Verhältnisänderungen) analysiert werden. Darüber hinaus sind u. a. die Wirkungen auf gesundheitsbezogene Ergebnisparameter wie beispielsweise Lebensqualität und Gesundheitskompetenz zu untersuchen. Die zentrale Fördervoraussetzung ist eine exzellente methodische und wissenschaftliche Qualität sowie die überzeugende Darstellung der Ergebnisse des wissenschaftlichen Ausgangsprojekts. Dies muss insbesondere eine genaue Darstellung der Wirksamkeit der Maßnahme innerhalb des ursprünglichen Beobachtungszeitraums enthalten, was durch beigefügte Publikationen zu belegen ist. Die Datengrundlage des Ausgangsprojekts muss belastbar sein und eine aussagefähige Nacherhebung ermöglichen. ...Mehr
Quelle: Bekanntmachung des BMBF vom 21. November 2018; Bundesanzeiger vom 05. Dezember 2018