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Richtlinie zur Fördermaßnahme "Innovationsräume Bioökonomie" im Rahmen der "Nationalen Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030"

28-09-2016
Das Ziel der Förderung ist es, Forschungsergebnisse umfassender als bisher zu nutzen und Innovationen anzustoßen, die Bausteine eines gesamtgesellschaftlichen Wandlungsprozesses im Sinne der Bioökonomie werden.

Bekanntmachung vom 12. September 2016 / Bundesanzeiger vom 21.09.2016

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Die Erfordernisse des Klima- und Umweltschutzes sowie die weiter wachsende Weltbevölkerung tragen dazu bei, dass die vornehmlich auf fossilen Ressourcen basierte Wirtschaftsweise an ihre natürlichen Grenzen stößt. Die Bioökonomie mit der wissensbasierten Erzeugung und nachhaltigen Nutzung nachwachsender Ressourcen wird vor diesem Hintergrund an Bedeutung gewinnen. Neue Produkte, Verfahren und Dienstleistungen aus der Bioökonomie sollen den Markt deshalb zukünftig stärker durchdringen und eine umfassendere industrielle und gesellschaftliche Bedeutung erlangen. Mit dem neuartigen Förderkonzept Innovationsräume Bioökonomie beabsichtigt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), die Entwicklung bioökonomischer Innovationen als Treiber des Strukturwandels hin zu einer nachhaltigen, biobasierten Wirtschaft zu beschleunigen.

Das Ziel der Förderung ist es, Forschungsergebnisse umfassender als bisher zu nutzen und Innovationen anzustoßen, die Bausteine eines gesamtgesellschaftlichen Wandlungsprozesses im Sinne der Bioökonomie werden. Die wissenschaftlichen Voraussetzungen hierzu sind in Deutschland hervorragend. Ein großes Potenzial an neuen Ideen ist vorhanden. Oftmals finden jedoch nicht die passenden Partner aus Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft zusammen, um diese Ideen aufzugreifen und branchenübergreifend für Innovationen zu nutzen. Daher sollen – mit Unterstützung des BMBF – Initiatoren Innovationsräume der Bioökonomie neu definieren, gestalten und aufbauen. Diese dienen der Entwicklung einer Innovationskultur, die neue Formen der Zusammenarbeit für die biobasierte Wirtschaft entwickelt. Unternehmen und wissenschaftliche Einrichtungen sollen darin unterstützt werden, optimierte Rahmenbedingungen für die biobasierte Wirtschaft zu entwickeln. Konkret gilt es, Freiräume zu schaffen, mithilfe derer sich kooperative Forschungs- und Entwicklungsvorhaben einfacher anbahnen und durchführen lassen. Akademische Partner sollen einen Weg für den direkten Austausch mit der Wirtschaft finden, während Vertretern der Wirtschaft die Gelegenheit zu frühzeitigen Einblicken in wissenschaftlich-technologische Möglichkeiten und Ideen gewährt werden soll. Der Innovationsraum gewährleistet aufgrund des festgelegten Rechtsrahmens einen Freiraum für kreative Forschungs- und Entwicklungsarbeit. Und er bietet den Rahmen für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit unterschiedlicher Akteure im Sinne eines gemeinsamen Ziels.

Die Einbindung von Mittelstand und Großindustrie in die Innovationsräume ist von erheblicher Bedeutung, denn für einen Wandel zur biobasierten Wirtschaft muss die Bioökonomie eine breitere Palette von Verfahren, Produkten und Dienstleistungen entwickeln und Unterstützer und Anwender derselben finden.

1.2 Rechtsgrundlage

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)" und/oder der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)" des BMBF. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. [...]

Die vollständige Bekanntmachung des BMBF vom 12. September 2016 erhalten Sie hier.