ERA-IB2 ist eine gemeinsame Initiative von 19 Forschungsförderorganisationen in 14 Ländern mit wichtigen Aktivitäten in der industriellen Biotechnologie, mit dem Ziel der Koordinierung von nationalen und regionalen Förderprogrammen in der industriellen Biotechnologie.
Gegenstand der Förderung sind innovative, industriell relevante und anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Die nach dieser Richtlinie förderfähigen Vorhaben fallen unter Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbeihilfen gemäß Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe d AGVO.
Transnationale Projekte müssen mindestens drei und dürfen maximal acht Projektpartner einschließen. Die Projektpartner müssen aus mindestens drei Partnerländern/-regionen kommen, die sich an dieser Förderbekanntmachung beteiligen (siehe Präambel). Die aktive Beteiligung von Industriepartnern ist nicht zwingend erforderlich, wird aber sehr empfohlen.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland. Die Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ist ausdrücklich erwünscht. Die Definition der Europäischen Gemeinschaft für KMU ist im Internet einzusehen unter http://ec.europa.eu/growth/smes/business-friendly-environment/sme-definition/.
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.